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Frage von Lars H. •

Frage an Ruprecht Polenz von Lars H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Polenz,

es schein, als stünde ich mit meiner Rechtsauffassung doch nicht alleine da. Ich möchte Sie hiermit höflichst um eine Stellungnahme zu folgendem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg bitten:

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_5856727.html

Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, interessiert mich eine Stellungnahme zum letzten Zitat des Frankfurter Rechtsprofessors Peter-Alexis Albrecht.
Zitat:
„Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, das ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.“

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hummert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lummert,

für Ihr Schreiben vom 12. Mai danke ich Ihnen.

Den Vorwurf von Herrn Albrecht der organisierten Kriminalität gegen die Verfassung weise ich zurück.

Die Online-Untersuchungen auf Grundlage einer Dienstvorschrift aus der Amtszeit des ehemaligen Bundesinnenministers Schily wurden meines Wissens nach eingestellt.

Terroristische Straftaten werden zunehmend durch das Internet vorbereitet und begangen. Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt sind deswegen unbedingt erforderlich.

Voraussetzung dafür ist, dass sie in Übereinstimmung mit der Verfassung durchgeführt werden. Es ist daher notwendig, möglichst bald eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung zu schaffen.

Die Ermittlungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und das Verfahren der Online-Untersuchung einsetzen zu können.

Eine solche Maßnahme darf jedoch nur aufgrund einer richterlichen Anordnung und nur bei bestimmten Straftaten erfolgen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Risiken für Dritte ausgeschlossen werden können.

Die zuständigen Ressorts befinden sich derzeit in der Abstimmung. Das Ergebnis dieses Prozesses bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz