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Frage von Peter H. •

Frage an Ruprecht Polenz von Peter H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Polenz,

In den letzten Wochen kommt in diversen Medien immer wieder das Thema Datenschutz auf, insbesondere auch durch die neuste Entwicklung beim Thema Onlinedurchsuchung.
Aufgrund der Medienpräsenz dieses Themas interessiert mich, wie sie
1) zur Onlinedurchsuchung
2) zur geplanten Voratsdatenspeicherung
stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hausberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hausberger,

Ihre Anfrage zur Onlinedurchsuchung und zur geplanten Voratsdatenspeicherung habe ich erhalten.

Es geht darum, eine der größten Herausforderungen für unsere Sicherheit und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, wirksam zu bekämpfen. Von großer Bedeutung dabei ist jedoch eine geeignete Kontrolle über die Gewinnung und Verwendung der Daten.

Zwischen den beteiligten Ministerien wird nun eine gesetzgeberische Lösung für die Frage der Online-Untersuchung erarbeitet, die die Entscheidung des BGH berücksichtigt, der eine heimliche Online- Durchsuchung abgelehnt hat.

Es wird hierbei darum gehen, einen Ausgleich zu finden zwischen den berechtigten Interessen des Einzelnen auf Schutz seiner Privatsphäre sowie den Sicherheitsinteressen des Staates. Dies ist eine Aufgabe, die in freien und offenen Gesellschaften wie der unseren eine besondere Herausforderung ist.

Die Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt.

Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag ist es dabei gelungen, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) mit einzubauen, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten aber auch den Sicherheitsinteressen nachzukommen. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit einen Gesetzentwurf hierfür vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Ich hoffe, ich konnte ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ruprecht Polenz