Frage an Ruprecht Polenz von Lias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Polenz,
ich habe soeben in der ZEIT einen Artikel gelesen, nach dem die Geschäftsordnung des Bundestages in der Weise geändert werden soll, es dem Bundestagspräsidenten beschwerlicher zu machen, Abgeordnete, die nicht stromlinienförmig sind, zu Wort zu bringen.
1. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Ansinnen?
2. Falls Sie diesem Antrag prinzipiell ablehnend gegenüberstehen sollten: Wird sich dies auch entscheidend auf Ihr Abstimmungsverhalten auswirken?
3. Falls Sie diesem Antrag aus Überzeugung zustimmen wollen: Könnte eine solche Maßnahme nicht geeignet sein, den Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes einzuschränken, insbesondere, wenn es sich bei einem seiner Fraktion widersprechenden Abgeordneten um einen direkt gewählten handeln sollte?
Vorab vielen Dank für die Antwort
Lias Bledt