Frage an Ruprecht Polenz von Marco S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Polenz,
da Sie als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses ein öffentliches Amt bekleiden, stelle ich Ihnen die folgenden Fragen ebenfalls öffentlich, auch wenn Sie auf Öffentlichkeit offenbar keinen Wert legen.
1. In den offiziellen Meldungen über den Konflikt in Afghanistan ist fast immer von „Aufständischen“ die Rede. In der Annahme, dass diese Bezeichnung nicht zufälllig gewählt wird, lässt sich daraus die Bekämpfung eines Aufstands ableiten – unabhängig, ob der medialen Definitionsproblematik (kriegsähnlicher Zustand, andere Situation, etc.). Würden Sie dem zustimmen oder finden Sie die Bezeichnung: Aufständische unpassend?
2. Aufstände wurden in der Vergangenheit gegen bestehende, meist erzwungene politische/ gesellschaftliche Ordnungen geführt. Auf Afghanistan bezogen richtet sich der Aufstand gegen eine Besatzung, die eine nichtgewählte Regierung im Amt sichert. Somit gegen den Versuch der Allierten eine Ordnung (militärisch) zu etablieren. Weder die Verfassung (2004) noch die jetzige Regierung sind durch das afghanische Volk nachweislich legetimiert. ( http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2105270&em_loc=1231 )
Nehmen die Afghanen damit nicht nur ihre Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51, UN-Charta) war?
3. Das die NATO und darüber hinaus die UNO das machen, was die USA erzwingen – ist eine Binsenweisheit. Dafür kann ich in diesem Rahmen keinen Quellennachweis führen.
Welche alternativen rechtsstaatlich basierten Legitimationsgründe können Sie mir nennen?
GrußSchmidt