Frage an Ruprecht Polenz von Martin B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Polenz,
die CDU ist gegen die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Grundgedanke ist, dass der Lohn zwischen Tarifparteien und am Markt festgelegt werden soll.
Soweit so gut. Nur müsste die CDU dann konsequenterweise auch für die Abschaffung diverser gesetzlicher Honorarverordnungen für Notare, Rechtsanwälte usw. eintreten. Denn dies ist auch ein gesetzlicher Mindestlohn für bestimmte Verrichtungen. Meine Frage ist: Warum ist die CDU hier nicht konsequent?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
Ihre Frage zu Mindestlohn einerseits und Honorarverordnungen andererseits habe ich erhalten. Ich denke, dass Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen.
In den Diskussionen um einen gesetzlichen Mindestlohn geht es im Kern um die Frage, wie der Gesetzgeber am besten erreichen kann, dass möglichst viele Menschen vom finanziellen Ertrag ihrer Arbeit - gerade auch im Niedriglohnbereich - ihren Lebensunterhalt komplett bestreiten können. Bei Honorar- bzw. Gebührenordnungen in den freien Berufen geht es dem Gesetzgeber darum, dass einerseits die Empfänger bestimmter Dienstleistungen vor Willkür geschützt werden und andererseits die Konkurrenten untereinander keinen beliebig ruinösen Wettbewerb führen können. Die Gebührenordnungen an sich garantieren niemandem ein sicheres - und oftmals in der Allgemeinheit als durchgehend überdurchschnittlich hoch eingeschätztes - monatliches Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz