Frage an Ruprecht Polenz von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Polenz,
in Ihrer Antwort vom 29.05.2009 an Herrn Schäferling schreiben Sie:
"Die Umgehung der Sperrung setzt eine höhere kriminelle Energie als der unbeschränkte Zugriff auf Kinderpornographie voraus."
Halten Sie den Eintrag eines alternativen DNS-Servers in die Windows Netzwerkkonfiguration für ein Verbrechen, bzw. für strafwürdig? Denn mit dieser einfachen Massnahme, die ich selbst meinen Eltern (Computerlaien) in 2 Minuten beibringen könnte, lässt sich Ihre "Sperre" ungehen.
Mit freundlichen Grüssen,
Thomas Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Nachfrage zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet hat mich erreicht.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle großen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Aus präventiven Gründen wird den Nutzern, die eine gesperrte Seite aufrufen, über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot gesperrt wird. Entschließt sich der Nutzer dann, diese Sperre zu umgehen, weil er der Bilder unbedingt habhaft werden will, entwickelt er kriminelle Energie. Zudem kann er hinterher nicht behaupten, er hätte die Bilder nur zufällig, wenn nicht gar versehentlich angeklickt. Ich bin mir sicher, dass diese Wege im Netz nachvollziehbar sind.
Ihren Hinweis auf die alternativen DNS-Server sehe ich vor allem als Hinweis darauf, wie wichtig es ist, tatsächlich alle technischen Möglichkeiten und deren Anbieter einzubeziehen, wenn es um die Eindämmung der Verbreitung - und möglichst der Herstellung - von Kinderpornographie geht. Nach wie vor bin ich Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen sehr dankbar, dass sie dieses Thema jetzt so entschlossen angepackt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz