Frage an Ruprecht Polenz von Detlev R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Polenz,
Gesetzliche Grundlage: Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Sie umfass tärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard? Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Rademacher
Sehr geehrter Herr Rademacher,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Mai.
gern bin ich bereit, auf Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu antworten. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass ich dies beschränken muss auf Fragen aus meinem Wahlkreis Münster und dem von mir zur Zeit mitbetreuten Wahlkreis Warendorf einerseits sowie auf Fragen zu meinem Fachgebiet, der Außenpolitik, andererseits. Ich darf Sie deshalb bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises zu wenden. Diese Zuordnung entspricht im Übrigen auch der üblichen Arbeitsteilung im Deutschen Bundestag. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Alle dazu nötigen Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ruprecht Polenz