Frage an Ruprecht Polenz von Reinhard W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Polenz,
ein Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ist unstrittig notwendig und vorbehaltlos zu unterstützen. Darüber kann meiner Ansicht nach kein Dissens bestehen und wird auch von den Zeichnern der aktuellen Petition nicht in Frage gestellt.
Ihre Fraktion argumentiert zusammen mit der SPD, dass das Ziel Ihrer Gesetzesinitiative die tatsächliche Eindämmung des Missbrauchs von Kindern ist.
Der Missbrauch von Kindern findet jedoch nicht im virtuellen Raum des Internets statt. Alleine die Sperrung der Internetseiten wird daher absehbar kein einziges Kind vor Übergriffen schützen, wenn nicht parallel die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden, die Initiatoren der Internetseiten, die Hersteller des Materials und die tatsächlichen Vergewaltiger zu ermitteln.
Hat Ihre Fraktion parallel zu dem folglich für sich alleine genommen wirkungslosen Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten konkrete Vorlagen für eine solche Stärkung der ermittelnden Behörden?
Wie viele Ermittlungsbeamte werden zusätzlich eingestellt, um in der realen Welt Kinder vor Übergrifen zu schützen?
Wie viele zusätzliche Richter werden eingestellt, um bei Strafverfahren zügig zu Verurteilungen zu kommen? - Alleine mit der Sperrung von Internetseiten werden Päderasten und Menschen, die aus dieser Perversion Kapital schlagen, nicht von ihrem Tun abgehalten werden.
Werden Sie die zum großen Teil zusammengestrichenen Mittel für die Anlaufstellen für missbrauchte Kinder wieder aufstocken? - Andernfalls lassen Sie die Opfer - um die es Ihnen geht - allein.
Werden Sie regelmäßige ärztliche Untersuchungen von Kindern auch gegen den Willen ihrer Eltern zur Pflicht machen, damit frühzeitiger Missbrauch und Verwahrlosung aufgedeckt werden kann? - Sie erklären selbst, dass für das Ziel, Missbrauch zu verhindern, Bürger hinzunehmen haben, Einschränkungen zu erdulden.
Mit freundlichen Grüßen aus Münster
Reinhard Wartenhorst
Sehr geehrter Herr Wartenhorst,
Ihre Anfrage vom 14. Mai 2009 zur Diskussion über die Sperrung von Internetseiten, die Kinderpornographie enthalten, hat mich erreicht.
Es ist klar, dass zur Erlangung eines kinderpornographischen Bildes ein reales Kind tatsächlich missbraucht werden muss. Dies ist ein abscheuliches Verbrechen an Leib und Seele jedes betroffenen Kindes. Ich finde es unerträglich, wenn ein solcher Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient wird oder das Bild als Tauschmaterial verwendet wird, um selbst an noch mehr derartige Darstellungen zu gelangen.
Am 27. Mai 2009 fand zu dem von Ihnen kritisierten Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages statt. Die vorab eingereichten Stellungnahmen und sicher auch in Kürze das Protokoll können Sie einsehen unter dem Link
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/index.html
Dort empfehle ich Ihnen zur Lektüre insbesondere die Stellungnahmen von BKA und BDK. Denen können Sie unter anderem entnehmen, dass die leichte Verfügbarkeit kinderpornographischen Materials im Internet sehr wohl dazu beiträgt, die Hemmschwelle und das Unrechtsbewusstsein zu senken. Damit trägt die jetzige Situation dazu bei, die Nachfrage weiter zu steigern, was, und das finde ich einfach entsetzlich, natürlich auch den Missbrauch weiterer Kinder bedeutet.
Dass die Sperrung von Internetseiten bzw. das Access-Blocking nur ein Schritt von vielen auf dem Weg zum effektiveren Schutz missbrauchsgefährdeter Kinder sein kann, ist klar. Deshalb ist er aber nicht verzichtbar. Auch der Schwerpunkt der ermittelnden Behörden liegt in der Ergreifung der Täter und nicht zuletzt in der Identifizierung der Kinder, um sie vor weiterem Missbrauch schützen zu können.
Auf Ihre Fragen nach weiteren Maßnahmen kann ich Ihnen sagen, dass das Bundesfamilienministerium plant, die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" zu initiieren und damit Maßnahmen umzusetzen, die in der Nachfolge des Dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden entwickelt werden. Ende Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz zum Dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden nach Berlin einladen. Dort wird der Kampf gegen Kinderpornographie eines der Schwerpunktthemen sein. Ich bin mir sicher, dass weitere konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder daraus erfolgen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz