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Rüdiger Kruse
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Frage von Hilde V. •

Warum unterstützen Sie das Transparenz-Abkommen nicht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.

Richtig ist, dass ich einem Antrag der Fraktion Die Linke vom 26. März zum Thema Transparenzregelungen für Abgeordnete nicht zugestimmt habe. Zum gleichen Zeitpunkt haben nämlich die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eigene Vorschläge für umfassende Transparenz-Regelungen in Bezug auf Lobbyisten- sowie Abgeordnetentätigkeiten verabschiedet, denen ich aus Überzeugung zugestimmt habe.

Zum einen wurde ein verpflichtendes Lobbyregister beschlossen. Damit schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt seitdem eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das Register enthält unter anderem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten. Das Register geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück und stellt einen guten und ausgewogenen Kompromiss zwischen notwendiger Transparenz und dem Vermeiden von übermäßigen bürokratischen Belastungen für Parlament und Regierung dar.

Darüber hinaus haben sich CDU/CSU und SPD auf umfassende Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages verständigt. Einnahmen aus anzeigepflichtigen Nebeneinkünften müssen seitdem auf Euro und Cent genau angegeben werden. Die Lobbytätigkeit von Abgeordneten des Bundestages und die Annahme von Geldspenden ist verboten, zusätzlich müssen Beteiligungen an Gesellschaften und Einnahmen daraus offengelegt werden. Darüber hinaus wird ein hartes Sanktionsregime mit Ordnungsgeld bei Verstoß eingeführt. Einnahmen aus verbotenen Tätigkeiten können abgeschöpft werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse