Frage an Rüdiger Kruse von Heidemarie L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kruse,
zur Bebauung "Möbelklotz in Eidelstedt" haben viele Anwohner der Bereichs Eidelstedt/Schnelsen/Niendorf ihre wie es so schön heißt "Anregungen" zum Bebauungsplan abgegeben. Leider habe ich bis heute keine Stellungnahme auf meinen Einwand bekommen. Wie ich hörte, soll hierauf auch nicht mehr reagiert werden, d.h. diese sind vom Tisch und ob der Bürger sich die Mühe macht, hier etwas zu unternehmen oder nicht,
wird unbeachtet ignoriert! Dies kann ich nicht glauben. Wir sind unmittelbare Anwohner im Deepenbrookweg und sind ganz stark von diesem Bebauungsplan betroffen.
Auf eine Antwort hoffend verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Lercara,
Natürlich bleiben die Einwändungen nicht unberücksichtigt, sie sind nicht ´vom Tisch´ . Wer Ihnen so etwas erzählt, hat entweder keine Ahnung oder will Sie bewußt falsch informieren.
Die Sachlage ist folgende:
Am 19.12.2007 endete die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Eidelstedt 68 sowie die der dazugehörigen Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms. Mit dem Ende der öffentlichen Auslegung begann der Abwägungsprozess der eingegangenen Stellungnahmen. Die fachliche Abwägung der Stellungnahmen endet mit dem Arbeitskreis II. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer vorläufigen Stellungnahme der Behörde, wurde so zeitig erarbeitet, damit die anderen Dienststellen der FHH ausreichend Zeit haben, ihrerseits eine Prüfung der Stellungnahme bis zum Arbeitskreis II vorzunehmen. Die fachliche Abwägung findet im Arbeitskreis II unter Teilnahme der betroffenen Behörden statt. Das zügige Arbeiten ging nicht zu lasten der gründlichen Auseinandersetzung mit den Anregungen der Einwender. Eine Entscheidung zu dem Plan wird es jedoch vor der Wahl nicht mehr geben. Die Kommission für Stadtentwicklung wird nach der Wahl im April erneut über den Plan beraten und zu einer Beschlussfassung kommen. Danach wird dann der Senat die endgültige Entscheidung zu dem Planverfahren treffen.
Auf Grund des laufenden Abwägungsprozesses kann zurzeit nicht auf einzelne Stellungnahmen eingegangen werden.
Eingegangene Anregungen, die zu Bebauungsplan-Entwürfen vorgebracht werden sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Entscheidungen. Das Ergebnis kann Ihnen erst nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt werden (nach der Feststellung).
So also ist der Sachstand. Im April werden wir dann das Ergebnis kennen und können auf dieser Grundlage dann weiter sprechen.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse