Frage an Rüdiger Kruse von Christian W. bezüglich Technologiefolgenabschätzung
Guten Tag Herr Kruse,
wie stehen Sie zur automatischen Gesichtserkennung und welche negativen Aspekte der automatischen Erkennung kennen Sie?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wildt
Sehr geehrter Herr Wildt,
das Einsetzen von Überwachungstechnik ist heikel. Vollflächig, also lückenlos und über das ganze Land ist dies auf alle Fälle abzulehnen. An Brennpunkten, wie Bahnhöfen und Flughäfen, kann man m.E. darüber nachdenken.
Auch wenn wir uns die Frage stellen müssen, warum wir einem staatlichen Sicherheitsorgan weniger Vertrauen schenken, als internationalen Konzernen, wie Apple, Samsung und Huawai, bei dessen Smartphones wir als Benutzer bedenkenlos die Gesichtserkennung zum Entsperren des Endgeräts verwenden, reicht dieses Argument nicht aus, um eine staatliche Nutzung dieser Technologie zu begründen.
Das menschliche Auge ist fehlbar, ebenso wie der Computer. Eine Testphase am Bahnhof Berlin Südkreuz hat diese Fehler offenbart, andererseits aber auch zum Vorschein gebracht, dass die Fehlbarkeitsrate schwindend gering ist. Zudem fallen Entscheidungen final erst nach Begutachtung der Meldungen durch die Polizei (also einem Menschen.
Meine persönliche Einschätzung: Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor erheblichen Gefahren müssen die Sicherheitsbehörden eines demokratischen Staates diese Technik nutzen dürfen, temporär und punktuell und unter unabhängiger Überwachung.
Ihr Rüdiger Kruse