Frage an Rüdiger Kruse von Georg F. bezüglich Verkehr
Moin Rüdiger,
um zur Arbeit zu Fahren nutze ich den als Fahrradweg ausgeschilderten Sonderweg längs der Kieler Straße, Holstenstraße zum Alten Elbtunnel.
Bei jeder Wahl wird der ohnehin nicht nach StVO Maßangaben ausreichend breite Weg durch Wahlplakate verengt und die Sicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger den Autofahrern genommen.
Auch Ihr Gesicht schaut mich da oft an.
Nun zu meiner Frage:
In Hamburg gibt es auch so gut wie kein Fahrradparkhaus an U- und S-Bahnstationen, wie soll es hier weitergehen?
Wie stehen sie zu einer nötigen Pflege (Radwege sind Sammelplatz für Abfälle, Laub und Schnee und Aufstellungsort für Baustellenbeschilderung, auch wenn sie Jahre da stehen, z.B. BAB Auffahrt Stellingen) und dem Ausbau der Radinfrastruktur?
Wie viel Tote Fahrradfahrer und Fußgänger sind für Sie akzeptabel?
Grüße
Georg
Sehr geehrter Herr Feuchter,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zur Situation des Fahrradverkehrs in Hamburg.
Deutschlandweit werden rund zehn Prozent aller Wege mit dem Fahrrad erledigt. Dieser Anteil soll in den kommenden Jahren deutlich steigen. In Dänemark liegt er z. B. bei 18 Prozent, in den Niederlanden bei 27 Prozent. Die von Ihnen genannten Fahrradparkhäuser können ein Mittel sein, um den Radverkehr zu fördern. Im Rahmen des Föderalismus sind in erster Linie die Bundesländer und die Kommunen – im Falle von Hamburg der Senat und die Bezirke – für den Ausbau und die Pflege der Radwege verantwortlich. Somit auch für die mögliche Errichtung von Fahrradparkhäusern.
Die Bundespolitik, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestags repräsentiere, kann in Bezug auf die Radwege lediglich eine Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber für eine bundesweite Radverkehrsförderung einnehmen. Da wir gemerkt haben, dass die Länder nicht ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den Radverkehr zu fördern, haben wir den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) ins Leben gerufen. Das Ziel des NRVP ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen. In neun Feldern zeigt der NRVP Handlungserfordernisse im Radverkehr auf und empfiehlt innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten konkrete Schritte und Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Den kompletten NRVP finden Sie unter dem folgenden Link: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/nationaler-radverkehrsplan-2020.pdf?__blob=publicationFile
Mit dem NRVP stellt das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2017 über 130 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs bereit. 98 Millionen Euro für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und 1,3 Millionen Euro für den Ausbau von Radwegen an Bundeswasserstraßen. Dazu kommen noch weitere kleinere Maßnahmen. Erwähnenswert sind vor allem die 25 Millionen Euro, die für 2017 vom Bund für die Förderung von Radschnellwegen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel müssen von den Ländern aber auch abgerufen werden.
Neben den Mitteln des NRVP stellt der Bund den Ländern seit 2007 jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt u. a. zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Diese so genannten „Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz“ belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Sie dienen der Finanzierung von Investitionen in den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau und können auch für die Radverkehrsinfrastruktur verwendet werden. In welchen Bereichen der Hamburger Senat diese Mittel investiert, liegt in dessen Entscheidungsgewalt. Mein Eindruck ist, dass SPD und Grüne das Geld vom Bund nicht unbedingt für den Ausbau der Radwege aufwenden. Grundsätzlich befinden sich viele Fahrradwege in Hamburg in keinem guten Zustand. Das betrifft genauso die Straßen für den PKW-Verkehr.
Jedes Todesopfer im Straßenverkehr ist eines zu viel. Im Jahr 1991 wurden in Deutschland 11.300 Verkehrstote im Straßenverkehr gezählt, 2001 lag die Zahl bei 6.977, 2011 bei 4.009. Im Jahr 2016 starben 3.206 Menschen im Straßenverkehr (Alle Zahlen: Statistisches Bundesamt). Dem heute noch utopisch anmutenden Ziel, irgendwann keine Toten mehr im Straßenverkehr beklagen zu müssen, rücken wir näher. Ich hoffe, dass das autonome Fahren hilft, die Zahlen schnell zu senken.
Wenn Radwege in Hamburg für die Ablage von Müll oder Laub missbraucht werden, können Sie die Stadtreinigung anrufen. Die Hotline „Saubere Stadt“ nimmt sich solcher Probleme an und handelt zügig. Die Auswertung der Stadtreinigung für den Monat Juli 2017 listet 1.043 Aufträge von Hamburgern auf, die sich bei der Hotline meldeten. 963 Aufträge wurden bis Ende des nächsten Arbeitstages erledigt, 69 innerhalb von drei Tagen und elf nach drei Tagen.
Dass Wahlplakate an Stellen stehen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, soll nicht vorkommen. Falls es dennoch vorkommt, nennen Sie mir bitte unter info@cdu-kreis-eimsbuettel.de oder telefonisch unter 040 – 6738 5667 den konkreten Standort. Dann werden die Schilder, die den Verkehr beeinträchtigen, abgebaut.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse