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Rüdiger Kruse
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Frage von Ronald S. •

Frage an Rüdiger Kruse von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

ich kann Ihnen versichern, dass ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Die Gründe der Fraktion sich für einige Änderungen zu entschließen sind Ihnen bekannt, da der Fraktionsvorsitzende Bernd Reinert u.a. Ihnen bereits auf gleichlautende Fragen an andere Abgeordnete geantwortet haben. Auf unserer Homepage www.cdu-hamburg.de finden alle Interessierten die Position meiner Fraktion gut dargestellt.
Wir haben in der Bürgerschaft, in Ausschüssen und auch fraktionsintern intensiv über das Wahlrecht diskutiert. Das Recht Gesetze, auch solche die aus Volksentscheiden resultieren, zu ändern, ergibt sich aus der Hamburgischen Verfassung und wurde auch vom Verfassungsgericht bestätigt. Ob es taktisch klug ist, die Wahlrechtsänderungen vorzunehmen, ohne vorher mal eine Wahl durchlaufen zu lassen, läßt sich vortrefflich diskutieren.
Bedenken Sie aber, das beispielsweise die Abschaffung der 5% Klausel in den Bezirken unweigerlich dazu führen wird, dass wir Vertreter radikaler Gruppen in den Bezirksversammlungen haben würden. Ich weiß nicht, ob wir uns das "probeweise" mal für 5 Jahre antun sollten.

Bei der Abwägung aller Argumente bin ich für mich zu dem Schluss gekommen in beiden Lesungen den Änderungen zuzustimmen.

Mit besten Grüßen

Rüdiger Kruse