Frage an Rüdiger Kruse von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kruse,
mit großer Verwunderung habe ich erneute Informationen der Initiative "Mehr Demokratie e.V. HH" zur Kenntnis genommen, wonach innerhalb der CDU geplant wird, im Zuge von Abstimmungen über die Verwaltungsreform auch über gravierende Änderungen am neuen Hamburger Wahlrecht abstimmen zu lassen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Informationen entkräften könnten und mit einer eindeutigen Stellungnahme Ihrerseits deutlich machen würden, dass Sie die Entscheidung des Wählers und Bürgers für das neue Wahlrecht respektieren und in der laufenden Legislaturperiode einer Änderung nicht zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Saßmannshausen
Hamburg-Eimsbüttel
P.S.: Da die Frage in erster Linie auf Ihre persönliche Meinung abzielt, habe ich die gleiche Frage auch Ihren Fraktionskollegen aus Eimsbüttel gestellt.
Sehr geehrter Herr Saßmannshausen,
ob ich einer Änderung zustimme, kommt auf die Änderung an. So halte ich es für nicht möglich, die Bezirksversammlung erst ein Jahr später zu wählen, also die laufende Wahlperiode um ein Jahr zu verlängern. Auch zukünftig macht es keinen Sinn die Bezirkswahlen an die EU-Wahlen zu koppeln. Es gibt keinen logischen Zusammenhang, und sollte das EU-Parlament einmal vorzeitig aufgelöst werden, müssten wir in Hamburg auch die Bezirksversammlungen neu wählen.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass es Änderungen gibt, die sinnvoll und nötig sind, und die den Sinn des Wahlgesetzes nicht verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kruse