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Rüdiger Kruse
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Frage von Dominik H. •

Frage an Rüdiger Kruse von Dominik H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

wie stehen Sie zu dem Brief aus der Bundestagsfraktion der CDU an die Bundeskanzelerin Merkel?
Befürworten Sie ihn? Lehnen Sie ihn ab?

Wie ist Ihre eigene Position zum Thema "Flüchtlinge"?

Ich bitte um eine kurze Stellungnahme!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hennemann,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der aktuellen Flüchtlingssituation sowie der Korrespondenz einiger Bundestagsabgeordneter mit der Bundeskanzlerin.

Den Inhalt des aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Briefs einiger Bundestagsabgeordneter an die Bundeskanzlerin kenne ich nicht. Mir wurde ein solches Schreiben nicht vorgelegt. Daher kann ich keine inhaltlichen Angaben zu dem Brief machen. Den Medien habe ich entnommen, dass dieser von 44 meiner 310 Fraktions-Kollegen unterzeichnet wurde. Ich denke, die Aktion spricht für sich selbst. Jeden Dienstag in einer Sitzungswoche des Bundestages bietet sich für die nun schreibenden Kollegen die Gelegenheit, ihre Forderungen in der Fraktionssitzung direkt an die Bundeskanzlerin zu richten. Überraschenderweise ist dies bisher nicht geschehen. Auch einen entsprechenden Antrag, wie es die 44 Kollegen wohl ursprünglich geplant hatten, hat es in der Fraktionssitzung nicht gegeben. Vielleicht, weil die Initiatoren des Briefes um die Mehrheiten wissen und stattdessen lieber die Klaviatur der Medien bedienen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man innerhalb einer Woche einen Gesprächstermin mit der Kanzlerin erhält, wenn man sie darum bittet. Dann kann man das persönliche Gespräch führen und muss auch keine Briefe schreiben.

Da Sie um eine kurze Stellungnahme zu dem recht komplexen Thema der Flüchtlingsfrage bitten, mache ich nur einige sehr grundlegende Anmerkungen und einen Exkurs zu den jüngsten Geschehnissen. Die teilweise Öffnung der Grenze im Spätsommer 2015 war m. E. einer Notsituation geschuldet. Der Schritt war notwendig, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden. Die Alternative – einige hunderttausend Flüchtlinge, die auf dem Balkan festsitzen – hätte zu einer immensen Destabilisierung dieser ohnehin fragilen Region und der EU führen können. Es ist ein vornehmes Recht, denen zu helfen, die unseres Schutzes bedürfen. Zugleich müssen wir zwischen diesen Personen und solchen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind, unterscheiden.

In der Silvesternacht 2015 hat eine Gruppe von Personen, die aller Wahrscheinlichkeit nach Gastrecht in unserem Land genießt, dieses Gastrecht verwirkt. Die dortigen Geschehnisse sind inakzeptabel. Mit der so genannten Mainzer Erklärung, welche die CDU am 09. Januar 2016 verabschiedet hat, haben wir auf diese Vorkommnisse reagiert. Die Passage spiegelt auch meine Meinung zu diesem Themenbereich wider, weshalb ich die wesentlichen Teile hier aufführe. In dem Papier heißt es: „Wir erwarten, dass bei Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts sofort Untersuchungshaft gegen die potentiellen Täter angeordnet wird. Die Strafverfahren sind unverzüglich durchzuführen, so dass die Bestrafung den Straftaten ‚auf dem Fuße folgt’ [...]. Rechtsfreie Räume darf und wird es in unserem Land nicht geben. Bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – wie sie beispielsweise in der Silvesternacht rund um den Kölner Hauptbahnhof zu beobachten waren – muss die Polizei in der Lage sein, zum Zwecke der Gefahrenprävention verdachtsunabhängige Personenkontrollen (‚Schleierfahndung’) durchzuführen. Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass in allen Ländern die hierfür notwendige Rechtsgrundlage in den Polizeigesetzen geschaffen wird. Unsere Sicherheitskräfte brauchen Instrumente und Ressourcen, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Um Gewalt und Diebstähle abzuwehren sowie Anschläge und andere Straftaten erfolgreich aufzuklären, wollen wir den Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrenn- und Gefahrenpunkten, wie etwa auf und im Umfeld von Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, verstärken. Videokameras können Polizisten vor Ort jedoch nicht ersetzen. Unsere Polizei muss an Brennpunkten präsenter sein und im Ernstfall sofort eingreifen können [...]. Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Sie widersprechen der sexuellen Selbstbestimmung und verletzen die Menschenwürde sowie die körperliche Unversehrtheit. Deshalb sorgen wir dafür, dass gemäß Art. 36 der Istanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird. Für den Straftatbestand muss ein klares ‚Nein’ des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt [...]. Grundsätzlich gilt: Asylberechtigte und Flüchtlinge ebenso wie Personen, die sich im Asylverfahren befinden, sollen künftig bereits dann von der Asylberechtigung bzw. der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen sein, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden, um so insbesondere auch Serienstraftäter erfassen zu können. Insgesamt wollen wir die Hürden für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer absenken“.

Wenn Sie spezifischere Fragen zu diesem Themenkomplex haben, beantworte ich Ihnen diese gerne. Entweder auf dieser Plattform, per Brief/E-Mail oder im direkten Gespräch in Eimsbüttel.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse