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Frage von Tristan W. •

Frage an Rüdiger Kruse von Tristan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

wie stehen sie zu der Einführung eines öffentlichen, verbindlichen Lobbyregisters?

Mit freundlichen Grüßen
Tristan Wennrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wennrich,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu einem Lobbyregister.

Ich gehe davon aus, dass Sie als Wirkungsbereich eines Lobbyregisters den Deutschen Bundestag meinen. Zuerst einmal stellt sich mir die Frage, was Sie unter „öffentlich“ und „verbindlich“ verstehen.

Die derzeitige Praxis stellt sich wie folgt dar: Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Bundestagspräsident eine Liste auf der sich Verbände und deren Vertreter registrieren lassen können. Eine Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Mit ihr geht für die Verbände die Möglichkeit einher, bis zu fünf Hausausweise für ihre Mitarbeiter zu erhalten. Ein Hausausweis berechtigt dessen Inhaber, die Liegenschaften des Deutschen Bundestages ohne eine vorherige Anmeldung zu betreten. Dies dient dem Zweck, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wenn sich Verbändevertreter regelmäßig im Bundestag aufhalten, um Plenardebatten, Ausschusssitzungen oder Anhörungen beizuwohnen oder Gespräche zu führen. Über Hausausweise verfügen unter anderem wir Abgeordnete, unsere Mitarbeiter, Journalisten, Vertreter von Ministerien und ehemalige Bundestags- und Europaabgeordnete. Die Verbände, die sich auf der Liste registrieren lassen, müssen verschiedene Angaben machen. Dazu gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Sie finden Sie auf der Homepage des Bundestages unter dem folgenden Link: https://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste

Daneben existiert für Verbände die Möglichkeit, über eine Bundestagsfraktionen Hausausweise zu beantragen. Unterzeichnet ein parlamentarischer Geschäftsführer einer Fraktion den Antrag auf einen Hausausweis, wird dieser in der Regel durch die Bundestagsverwaltung ausgestellt. Kürzlich wurde eine Liste mit allen Institutionen, die in der seit 2013 laufenden Legislaturperiode einen Hausausweis über eine der Fraktionen erhielten, publiziert. So hat die CDU-Fraktion für Mitarbeiter, die bei der Partei CDU angestellt sind, 66 Hausausweise beantragt. Für Mitarbeiter der Konrad-Adenauer Stiftung 42 und für Vertreter der KfW, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, 14 Hausausweise. Bei den Kollegen von der SPD zeigt sich ein ähnliches Bild. Die sozialdemokratische Fraktion hat 66 Hausausweise für Mitarbeiter der Partei SPD, 34 für die Friedrich-Ebert Stiftung und 14 für Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beantragt. Die übrigen Zahlen, zu denen auch Unternehmen und Verbände zählen, bewegen sich im einstelligen Bereich. Auf die veröffentliche Liste trifft meiner Meinung nach vor allem ein Adjektiv zu: unspektakulär. Auch um den Vorwurf der unbeschränkten Einflussnahme von Abgeordneten zu entkräften, halte ich die Veröffentlichung dieser Angaben für richtig. Die Fraktionen sollten in Zukunft von sich aus eine jährliche Liste mit den Organisationen herausgeben.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse