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Frage von Monika K. •

Frage an Rüdiger Kruse von Monika K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

nach welchen Kriterien werden Fragen bei "frag den Staat" zugelassen? Warum wurden z.B. die Frage: Behandlung von unrichtigen Daten an Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg (Bund) nicht zugelassen?

mit freundlichen Gruß

Monika Klamm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klamm,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Plattform „Frag den Staat“.

Laut dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches im Jahr 2006 in Kraft trat, haben Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Viele Bundesländer haben äquivalente Gesetze geschaffen, die für die jeweiligen Landesbehörden gelten. Jede Person ist im Rahmen des IFG anspruchsberechtigt.

Bei „Frag den Staat“ handelt es sich um eine Plattform, die von dem Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.“ betrieben wird. Dieser leitet die Fragen, die von Bürgern an die Plattform gesendet wurden, an die zuständigen Behörden weiter. Die Fragen und Antworten werden anschließend auf der Internetseite des Anbieters veröffentlich. Bei „Frag den Staat“ handelt es sich nicht um ein Angebot von einer staatlichen Stelle. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die von dem oben genanntem Verein betrieben wird.

Nach welchen Kriterien der Anbieter eine Frage zulässt, können Sie unter den allgemeinen Nutzungsbedingungen auf der Internetseite von „Frag den Staat“ erfahren. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihre Anfrage direkt an die jeweilige Behörde zu senden. Die Plattform „Frag den Staat“ müssen Sie nicht nutzen, um Ihren Anspruch im Rahmen des IFG geltend zu machen.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse