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Rüdiger Kruse
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Frage von Wolfgang N. •

Frage an Rüdiger Kruse von Wolfgang N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse.
Der Skandal um die Abstimmung, der das Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten am 14. Juni 2013, 0:25 Uhr, in nur 53 Sekunden mit der Zustimmung aller Fraktionen ausgehebelt hat, hat die Verdrossenheit über die Intransparenz der Politik der MdDB´s bestärkt: Wie stehen Sie zu dieser Abstimmung nach Mitternacht? Waren Sie daran beteiligt? Wenn nicht, warum nicht?
Würde die Politik nicht insgesamt transparenter, wenn die Abgeordneten nicht selbst, sondern ein anderes Gremium über ihre Diäten befindet? Haben Sie für oder gegen die Abgeordneten-Diätenerhöhung gestimmt?
Viele Berufspolitiker sagen Sie arbeiten sehr viel und kommen mit wenig Schlaf aus: Rechtfertigen die häufig unter Schlafmangel getroffenen Entscheidungen überhaupt hohen Diäten?
Viele Politiker verdienen durch Nebentätigkeiten dazu. Wie viele Stunden wenden Sie für ihre Tätigkeit als MdB auf und wie viel für ihre Nebentätigkeiten?
Wann ist für Sie die Grenze des Lobbyismus erreicht? Wären Sie bereit von ihrem Abgeordnetendiäten denjenigen Teil abzuziehen, den Sie für ihre Nebentätigkeiten ausüben? Sind Sie für oder gegen die vollkommene Offenlegung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Neitzel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neitzel,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Abstimmung zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zu den Diäten von Bundestagsabgeordneten.

An der von Ihnen genannten Abstimmung zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes habe ich nicht teilgenommen. Dies ist nichts ungewöhnliches, da kein Bundestagsabgeordneter an allen Abstimmungen teilnimmt. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich nämlich nicht im Plenum, sondern in den Ausschüssen ab. Derzeit (Mai 2014) existieren 26 ständige Ausschüsse im Bundestag, die sich mit bestimmten Fachgebieten beschäftigen. Dort werden die Anträge debattiert und an das Plenum empfohlen.
Die späte Stunde der Abstimmung ändert nichts daran, dass die Änderung der Auskunftspflichten des Bundesrechnungshofes notwendig war. Im November 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu den Auskunftspflichten des Bundesrechnungshofes beschlossen. Entsprechend dieser Entscheidung hätte der Bundesrechnungshof auf Nachfrage auch die noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren veröffentlichen müssen. Das gleiche hätte für die noch nicht vom Parlament beratenen Berichte des Bundesrechnungshofes gegolten. Diese neue Vorgehensweise hätte den Erfolg der externen Rechnungskontrolle und damit auch den Erfolg der parlamentarischen Finanzkontrolle gefährdet. Nochmals: Die abgeschlossenen Prüfungen werden veröffentlicht.

Bezüglich der Arbeitsbelastung darf ich auf meine Antwort vom 03. August 2012 verweisen, die sie hier bei abgeordnetenwatch finden. Im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Bundestagsabgeordneten stehen muss. Zudem heißt es dort, dass Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Dies sichert eine Vielfalt im Parlament, schafft Unabhängigkeit bei politischen Entscheidungen und erdet das Parlament in gewisser Weise. Eine Übersicht über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Dort müssen Tätigkeiten und Einkünfte, die neben dem Mandat erfolgen, angezeigt werden. Dass neben einem arbeitsintensiven Tag als Abgeordneter eine weitere Tätigkeit möglich ist kann ich, als Geschäftsführer eines Naturschutzverbandes, bestätigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsalltag straff durchorganisiert ist. Mithilfe neuer Kommunikationsformen ist die Erledigung von Arbeit auch ohne ständige physische Präsenz möglich. Die Wähler müssen entscheiden, ob sie einen Kandidaten wählen, der im beruflichen Leben steht oder neben der Abgeordnetentätigkeit keinem Beruf nachgeht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Bürger Menschen im Bundestag sehen wollen, die neben der Politik einem Beruf nachgehen. Ebenso entscheiden die Bürger, ob sie mit der Leistung ihres Abgeordneten zufrieden sind oder nicht.

Der Diätenerhöhung habe ich zugestimmt. Die Höhe der Diäten ist nun auf das Niveau eines Bundesrichters angehoben worden. In Zukunft ist die Entwicklung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Vor allem diesen Teil der Regelung halte ich für sinnvoll. Damit entfällt auch der von Ihnen kritisierte Aspekt, dass bisher die Abgeordneten selbst entscheiden, ob und wie stark die Diäten angehoben werden. Bei einer negativen Lohnentwicklung werden die Diäten übrigens sinken. Bei den Nebentätigkeiten erfolgt nun eine Staffelung in zehn Stufen. Damit kann jeder Bürger nachvollziehen, wie viel „sein“ Abgeordneter neben seinem Abgeordnetenmandat verdient.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse