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Rüdiger Kruse
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Frage von Christian K. •

Frage an Rüdiger Kruse von Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

die These "Wer auf Missstände von allgemeinem Interesse in einem Unternehmen oder einer Behörde hinweist (sog. Whistleblower), beweist Zivilcourage und sollte rechtlich geschützt werden." lehnen Sie ab und weisen darauf hin, dass es bereits eine geltende Rechtslage gibt. Also sind Sie doch dafür? Oder ist die Rechtslage doch nicht so gut für die Informanten und Sie sind dagegen?

Über eine Antwort freue ich mich.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klages,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der whistleblower-These.

Bei abermaliger Betrachtung der These ist diese vielleicht ein wenig undankbar formuliert. Dementsprechend mag auch meine Antwort nicht ganz klar sein. Deshalb zur Klärung: Die These impliziert, dass Informanten in Deutschland derzeit keinen ausreichenden Rechtsschutz genießen. Genau dies ist aber nicht der Fall. Nach geltender Rechtslage gilt ein Informantenschutz. Das ist richtig und gut. Eine Gesetzesänderung, die gesonderte Schutzbestimmungen für Informanten vorsähe, halte ich nicht für notwendig. Mit der Haltung „Lehne ich ab“ wollte ich deutlich machen, dass ich auf diesem Sektor keinen akuten Reformbedarf sehe. Dass Informanten rechtlichen Schutz genießen, halte ich für richtig.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse