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Frage von Lothar H. •

Frage an Rüdiger Kruse von Lothar H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kruse!

Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl möchte ich Sie folgendes fragen:

Welche Infrastrukturmaßnahmen sind aus Ihrer und CDU-Sicht konkret notwendig, um in den Städten - besonders in Hamburg- die dringend nach EU-Richtlinien geforderte Reduktion der durch den massiven Autoverkehr verursachten und z.T. krankmachenden Schadstoffe (z.B. Feinstaub, Stickoxide u.a.) umzusetzen?

Wie hoch - im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern- sind dabei die Bund-Fördergelder im Rahmen der derzeitigen und die von der CDU geplanten Investitionskosten des Bundes für den Ausbau der Radwegenetze in den Städten?

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Hennemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hennemann,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Feinstaubbelastung in Hamburg und den Radwegenetzen in deutschen Städten und primär in Hamburg.

Seit dem 11. Juni 2008 gilt in Europa die von Ihnen angesprochene Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die komplette Richtlinie in deutscher Sprache finden Sie hier http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/lqrl_richtline.pdf

Mit dem achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Mit der europäischen Richtlinie und der entsprechenden deutschen Umsetzung wurden für alle europäischen Staaten Luftqualitätswerte eingeführt. So dürfen besonders gesundheitsschädliche Feinstäube bestimmte Grenzwerte nicht mehr übersteigen. Die Feinstaubbelastung stellt vor allem in den großen Städten eine gesundheitliche Belastung da.
In Hamburg kam es immer wieder zu Überschreitungen der Grenzwerte. Deshalb hat der SPD-geführte Senat, entsprechend Artikel 22 der EU-Richtlinie, eine Fristverlängerung bis zur Erfüllung bestimmter Grenzwerte beantragt. Diesem Antrag aus dem Dezember 2012 wurde von der EU stattgegeben. Wie genau die Pläne des Senats zu einer Feinstaubreduzierung aussehen, vermag ich nicht zu sagen.

Aus meiner Sicht sind verschiedene Infrastruktur-Maßnahmen denkbar, mit denen die Feinstaubbelastung gesenkt werden könnte und mit denen die europäischen Vorgaben einzuhalten wären. Ziel muss es sein, dass mehr Menschen freiwillig vom PKW auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umsteigen. Ich selbst bewege mich in Hamburg in der Regel mit dem ÖPNV und würde diesem ein insgesamt gutes Zeugnis ausstellen. Die stetig steigenden Fahrgastzahlen beim HVV stützen diese Ansicht. Allerdings gibt es einige Projekte, die noch zu verwirklichen sind und die einen Beitrag zur Feinstaubreduzierung leisten können.

Vorstellbar wäre für mich nach wie vor die Einführung einer Straßen-/Stadtbahn. Zum Beispiel auf der Strecke des jetzigen 5er Busses. Dies nicht nur, weil diese im Bezirk Eimsbüttel liegt, sondern weil sie eine der meistbefahrenen Busstrecken Europas ist. Das bisherige Bussystem wird bald an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Der Senat hat seine derzeitige Innovationslosigkeit gezeigt, indem bis zum Jahr 2020 für 259 Millionen Euro die halbe Stadt umgebaut wird. Den tatsächlichen Nutzen des so genannten Busbeschleunigungsprogramms halte ich für fragwürdig. Die mutige Entscheidung zu einem Bau der Stadtbahn würde viele Mobilitätsprobleme für die kommenden 30-40 Jahre lösen. In diesem Verkehrsmittel wäre das Geld nachhaltiger investiert. Außerdem müssen auch die Stadtteile südlich der Elbe noch besser an die Stadt angebunden werden. Der Weiterbau der U4 Richtung Süden, mit dem Sprung über die Elbe, würde auch hier Entlastung für die Straßen bedeuten. Eine weitere Feinstaubentlastung wäre die Folge.
Auch bei der Anbindung des Umlandes an Hamburg besteht noch Potential. Viele Pendler fahren derzeit mit dem PKW nach Hamburg zur Arbeit, weil ihnen keine andere Möglichkeit bleibt. Der Ausbau der S4 nach Ahrensburg und Bad Oldeslohe würde diesen Menschen das Umsteigen auf den ÖPNV erleichtern. Aber auch kurzfristig könnte dieses Ziel erreicht werden, indem zusätzliche kostenlose „Park and Ride“-Angebote im Hamburger Umland ausgewiesen werden. Auch hier ist das Ziel, dass möglichst viele Pendler ihr Fahrzeug bereits außerhalb der Stadt abstellen und mit der Bahn in die Stadt kommen.
Für eine Metropolregion wie Hamburg ist ein weiterer Ausbau der Elektromobilität besonders interessant. In diesem Bereich hat es in den vergangenen Jahren, dank Unterstützung durch die Bundesregierung, aber auch durch private Initiativen, viele positive Impulse gegeben. Hier könnte die Stadt mit ihrem Fuhrpark ein positives Signal setzen, indem sie, wo dies möglich ist, einen Teil der Flotte auf Elektroantrieb umrüstet.
Auch einen weiteren Ausbau des StadtRAD-Netzes würde zu einer Entlastung des innerstädtischen Verkehrs beitragen. Vor allem für kurze Strecken ist dieses System ideal. Die steigenden Nutzerzahlen zeigen dies. Damit zusammenhängend müssen auch Straßen und Radwege von der Stadt und den Bezirken instand gesetzt werden. Derzeit herrscht hier Nachholbedarf.

Es existieren zahlreiche konkrete Möglichkeiten. Manche Maßnahmen sind schneller umzusetzen, andere benötigen etwas mehr Zeit. Die Attraktivität unserer Stadt wird dazu führen, dass immer mehr Menschen nach Hamburg ziehen. Auch in Hinblick darauf müssen endlich größere Infrastrukturprojekte angepackt werden. Man kann nicht den Bau von jährlich 6.000 Wohnungen fordern und den Ausbau der Infrastruktur vernachlässigen. Dies wird mittelfristig zu einem Infarkt der Mobilität führen. Der Feinstaub wird dann noch die geringste Belastung für uns sein. Der Bau der U4, die die Hafencity mit der Innenstadt verbindet, ist ein Beispiel für eine Innovationskraft, wie sie derzeit in Hamburg leider nicht mehr erkennbar ist.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich vorweg anmerken, dass der Ausbau des Radwegenetzes in Städten Aufgabe von Ländern und Kommunen ist. Diese sind für die Radverkehrsförderung vor Ort zuständig. Allerdings anerkennt die Bundesregierung die Wichtigkeit des Radverkehrs für die Mobilität in unserem Land. Der Radverkehr vereint viele Vorteile in sich: Er ist klima- und umweltfreundlich, bringt für den Nutzer gesundheitliche Vorteile mit sich und spart für den Verbraucher sogar Geld, in dem er kein Benzin mehr kaufen muss. Schätzungen des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten, wenn in den Innenstädten 30% der Kurzstrecken bis sechs Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Der Bund fördert den Radverkehr daher in seiner Zuständigkeit, wo dies möglich ist. Dies betrifft z.B. seine Kompetenz als Gesetzgeber oder für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen. So werden z.B. Betriebswege entlang von Bundeswasserstraßen zu Zwecken des Radverkehrs umgebaut. Im September 2012 hat die Bundesregierung den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP 2020) beschlossen. Dieser trat Anfang 2013 in Kraft. Jährlich stehen nun bis zum Jahr 2020 drei Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen Maßnahmen im Bereich des Radverkehrsausbaus genutzt werden, die in besonderem Maße innovativ sind und auch für weitere Städte und Gemeinden interessant sind. Dabei geht es nicht um eine Flächenförderung, die Sache von Ländern und Kommunen ist, sondern um Pilotförderungen.
Eines dieser Projekte ist das Radnetz Deutschland. Zwölf Radrouten durch Deutschland, die insgesamt 11.700 Kilometer lang sind, sollen Deutschlands Regionen für Radfahrer verbinden. Die Routen führen quer durch Deutschland. Eine Übersicht darüber finden Sie hier:
http://www.radnetz-deutschland.de/radnetz-deutschland.html .
Das Projekt war Teil des Nationalen Radverkehrsplans 2002 bis 2012 der Bunderegierung.
Insgesamt wurden für das Jahr 2012 von der Bundesregierung 80 Millionen Euro für den Radverkehr in Deutschland zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird vor allem in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Für innerstädtische Projekte wurden von 2009 bis 2012 12,7 Millionen Euro investiert. Diese flossen in die Förderung von Fahrradleitsystemen. Weitere Bundesmittel sind für den innerstädtischen Ausbau des Radverkehrsnetzes nicht vorgesehen, weil dies Aufgabe der jeweiligen Kommune oder des Landes ist. Daher ist ein Vergleich mit anderen Investitionen des Bundes, z.B. in Bundesstraßen auch nicht aussagekräftig.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse