Frage an Rüdiger Kruse von Jana L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kruse!
Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildete.
De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht (neu) ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6-jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie - , dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch wieder ausgebildet werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Psych. Jana Lammers
In Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
in Gesprächspsychotherapie am IfP HH
Sehr geehrte Frau Lammers,
vielen Dank für Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch zu dem Themenkomplex der Gesprächspsychotherapie.
Auf Ihre erste Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Psychotherapie-Richtlinie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig ist. Für die Systematische Therapie wurde bereits ein Antrag gestellt, so dass sich der G-BA aktuell mit der Aufnahme als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. Die CDU steht einer Aufnahme grundsätzlich positiv gegenüber, da die Methode bereits vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt wurde. Die Frage, in welchen Fällen diese Therapieform angewendet werden soll, sollte nach unserer Auffassung der behandelnde Psychotherapeut in Absprache mit dem Patienten treffen.
Ob ich Ihre zweite Frage richtig verstanden habe, weiß ich nicht genau. Wenn Sie mit der Berufszulassung die Approbation meinen, dann wird die Zulassung durch das „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)“ geregelt und von den Ländern erteilt. Insofern entscheidet bereits heute nicht mehr der G-BA über die Berufszulassung der Psychotherapeuten, sondern nur über die Bedarfsplanung, genau so wie bei den Ärzten.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse