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Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Rüdiger Kruse von Karl-Heinz B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kruse,
ich habe eine Fragen zur Leiharbeit an Sie:

Durch die Gesetzgebung "Leiharbeit darf nicht dauerhaft sein" gibt dieses für Leiharbeitnehmer keine Rechtssicherheit bei einer Klage, weil "dauerhaft" von jedem unterschiedlich definiert/ interpretiert wird.

-Werden Sie bei einer Wahl etwas an der schwammigen Gesetzgebung verändern und eine konkrete zulässige Dauer ergänzen? Was ist "nicht dauerhaft" für Sie konkret in Monaten/Jahren? Wie soll verhindert werden das Firmen einfach die Leiharbeiter nach der zulässigen Dauer gegen neue Leiharbeiter tauschen, anstatt den ersten Leiharbeiter einzustellen?

Viele Grüße
K.-H. Brauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brauer,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Leiharbeit.

Was die Leiharbeit betrifft, hat die CDU den Handlungsbedarf registriert und bereits Maßnahmen ergriffen. Bei der Leiharbeit hat es in der Vergangenheit einigen Missbrauch gegeben. Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes haben CDU/CSU und FDP eine Fehlentscheidung der Hartz-Reformen korrigiert. Unternehmen konnten, im Wege von Kostensenkungsprogrammen, versuchen, vor allem tariflich vergütete Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen „auszulagern“. Dies ist nun nicht mehr möglich. Wir haben uns damit für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit eingesetzt. Mit dem tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn haben wir durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür gesorgt, dass dieser allgemeinverbindlich für alle Zeitarbeitnehmer gilt. Auch dies war ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus haben wir den Anstoß gegeben, dass die Tarifparteien in der Zeitarbeit nunmehr partnerschaftlich Lösungen auf dem Weg zu einer gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft entwickelt haben. Dies entspricht dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Gerade junge Menschen, die am Beginn ihres Arbeitslebens stehen, sollen eine gute Aussicht auf eine Festanstellung haben. Dies muss weiterhin der Regelfall sein. Der Vorteil der Leiharbeit besteht in der Flexibilität für die Unternehmen. Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten können damit Auftragsspitzen bewältigt werden. Unternehmen können flexibel auf die Auftragslage reagieren. Auch berufliche Perspektiven können damit für manche Menschen geschaffen werden. Diese Flexibilität darf aber nicht zum Missbrauch führen. Ein Unternehmen darf im regulären Geschäft nicht auf Leiharbeit setzen anstatt reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.

Mit der Frage der „dauerhaften“ oder „nicht vorübergehenden“ Leiharbeit hat sich vor kurzem das Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt. In einem Urteil vom 10. Juli 2013 heißt es bzgl. der Dauerhaftigkeit allerdings nur: „Der Arbeitgeber beabsichtigte, die Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Das ist jedenfalls nicht mehr ‚vorübergehend‘.“(7 ABR 91/11).

Ähnlich sehe ich es auch. Einen konkreten Zeitraum, der als „nicht dauerhaft“ gilt, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht nennen.

Ich denke allerdings auch, dass der demographische Wandel und die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland das Verhältnis eher umkehren werden. In Zukunft werden sich die meisten Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber aussuchen können. Nur wenn die Unternehmen den Menschen gute Angebote machen, werden sich diese für ein Unternehmen entscheiden. Darunter fällt auch die Aussicht auf eine Festanstellung. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen ebenfalls in diese Richtung. 2011 waren noch 778.000 Menschen in Leih-/Zeitarbeit beschäftigt. 2012 fiel diese Zahl auf 745.000 Personen. Gleichzeitig stieg die Zahl der so genannten „Normalarbeitsverhältnisse“ im Jahr 2012 auf einen Rekordwert von 24,2 Millionen Menschen. Eine Übersicht der Daten finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/08/PD13_285_132.html;jsessionid=8B050365036009F285B94F8904654B36.cae1
Allerdings ändert diese positive Entwicklung nichts daran, dass gesetzliche Regelungen existieren müssen.

Im aktuellen Deutschen Bundestag gehöre ich als ordentliches Mitglied dem Haushaltsausschuss und als stellvertretendes Mitglied dem Umweltausschuss an. Diesen beiden Bereichen würde ich gerne, im Falle meiner Wiederwahl, treu bleiben. Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema der Leiharbeit befasst sich in der Regel der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die dortigen Kollegen sind mit den oben genannten Maßnahmen bereits tätig geworden. Wenn weiterer Reformbedarf besteht, etwa weil der Missbrauch trotz der neu geschaffenen Instrumente fortbesteht, werden wir wieder tätig werden. Es ist aber immer gut, wenn nicht nur die jeweiligen Fachpolitiker ein Gespür für ein Thema haben. Daher danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zur Problematik der Leiharbeit. In der kommenden Legislaturperiode scheint eine Überprüfung, ob der Begriff der Dauerhaftigkeit weiter definiert werden muss, notwendig.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse