Frage an Rüdiger Kruse von Harald A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kruse,
beantworten Sie doch bitte, wie Sie zu den permanenten Rechtsbrüchen in der Eurofrage stehen. Im Maastricht-Vertrag steht klipp und klar, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haften darf. Dies wurde durch den EFSF und den ESM ausgehebelt. Nun steuern wir auf die Bankenunion zu – ein weiterer Meilenstein zur Aufgabe der Souveränität.
Werden Sie als Mitglied des 18. Deutschen Bundestages weiteren Banken- und Staatenrettungen zustimmen und dadurch mithelfen, dafür Steuergelder der Deutschen Bürger auszugeben?
Mit freundlichem Gruß,
Harald Andersen
Sehr geehrter Herr Andersen,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Eurokrise und dem Maastricht-vertrag.
Die Norm des Maastricht-Vertrages (Art. 125 Abs. 1 AEUV), auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, verbietet sehr deutlich eine direkte Haftung im Sinne eines Automatismus. Die Gläubiger aus den Krisenländern der Eurozone können nicht einfach die Haftung der Bundesrepublik Deutschland einfordern, nur weil die Länder gemeinsam in einer Währungsunion sind. Das schließt der Artikel eindeutig aus. Er schließt aber nicht Konstruktionen aus, wie sie bisher gewählt worden sind, wie die EFSF und der ESM. Es ist selbstverständlich zulässig, dass Länder entscheiden, einem oder mehreren anderen Ländern zu helfen.
Der Europäische Rat hat zudem bereits im Dezember 2010 beschlossen, zur Schaffung der notwendigen Rechtsklarheit eine ausdrückliche Regelung für die Errichtung des ESM in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen. Nach dem neuen Artikel 136 Absatz 3 AEUV können die Euro-Mitgliedstaaten einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Alle Finanzhilfen unterliegen dabei strengen Auflagen.
Die Unterstützung von den Partnern im Euroraum zeigt bei einigen Ländern bereits Erfolge. Die Lohnstückkosten gehen zurück, was ein klares Signal für erhöhte Wettbewerbsfähigkeit ist. Der verbreiterte Zugang Irlands zum Kapitalmarkt ist ein positives Signal für einen erfolgreichen Ausstieg aus dem Hilfsprogramm. Ich bin zuversichtlich, dass auch die anderen Länder durch die Umsetzung der vereinbarten Reformen bald auf eigenen Beinen stehen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen gedient zu haben.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse