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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Rüdiger Kruse von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kruse,

am 27.06.2013 haben Sie im Bundestag gegen schärfere Regeln bezüglich der Bestechlichkeit von Abgeordneten gestimmt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, oder? Warum verhindert die CDU / CSU bereits seit mehr als einem Jahrzehnt, diesmal auch mit Ihrer Stimme, ein Gesetz zur schärferen Bestrafung gegen Bestechlichkeit von Abgeordneten? Darf ich aus Ihrem Stimmverhalten schließen, dass Sie die Bestechlichkeit von Abgeordneten, unseren Volksvertretern, als legitim und durchaus statthaft empfinden? Ich denke, bestechliche Abgeordnete sind so ziemlich mit das Letzte, was wir in unserem Land noch tolerieren sollten. Will man eigentlich testen, was die Demokratie in unserem Land (bzw. die Bürger)aushalten kann? Denken Sie mal daran, dass für die kommende Bundestagswahl bereits eine extrem niedrige Wahlbeteiligung prognostiziert wird. Wird wohl seine Gründe haben. Ich bin eindeutig dafür, dass bestechliche Abgeordnete ihr vom Wähler erhaltenes Mandat zurückgeben müssen! Toleranz hat seine Grenzen.

Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema „Bestechlichkeit von Abgeordneten“.

Im April 2013 brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (Drucksache 17/13057) auf den Weg. Dieser sah einen erhöhten Verbraucherschutz vor. Unseriöse Geschäftspraktiken, in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen, sollten damit eingedämmt werden. Die SPD kam auf die Idee, zu diesem Entwurf kurzfristig einen Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag einzubringen (Drucksache 17/14240). Dieser Änderungsantrag vom 26. Juni 2013 (einen Tag vor der Abstimmung!) sah eine Änderung des entscheidenden Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches (StGB) vor.

Diesem Änderungsantrag habe ich, wie die gesamte CDU/CSU-Fraktion, nicht zugestimmt. Ich habe ihm nicht zugestimmt, weil er sich aus meiner Sicht zu polemisch mit diesem ernsten Thema befasst und schlichtweg nicht notwendig ist. In einer Antwort hier bei abgeordnetenwatch habe ich bereits am 05. Oktober 2012 darauf hingewiesen: Wenn Korruption in Deutschland aufgedeckt wird, dann wird sie, aufgrund bestehender Gesetze, bestraft werden! Dies ist in § 108e des StGB geregelt. Dort heißt es:

„(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.“

Die SPD sucht derzeit verzweifelt nach einem Wahlkampfthema, um doch noch ein wenig Auftrieb bis zur kommenden Bundestagswahl zu erhalten. Diese Bemühungen sind verständlich. Wenn allerdings so getan wird, als sei in Deutschland Abgeordneten-Bestechung alltäglich und könne derzeit nicht bekämpft werden, finde ich dies nicht in Ordnung. Solche Behauptungen verunsichern die Bürger in diesem Land und sind schlichtweg falsch. Gegen das Übel von Bestechung und Korruption muss mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Dies ist heute möglich. „Schaufensteranträge“, wie den von Ihnen angesprochenen und plumpe Wahlkampfmanöver lehne ich ab.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse