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Rüdiger Kruse
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Frage von Helena P. •

Frage an Rüdiger Kruse von Helena P. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Kruse,

mich interessiert Ihre Position zum Thema Frauenquote (bzw Genderquote) in den Aufsichtsräten deutscher Grossunternehmen.
Seit über einem Jahrzehnt wird dieses Thema diskutiert, ohne dass auf freiwilliger Basis eine nennenswerte Entwicklung zu verzeichnen ist. Lippenbekenntnisse gab es reichlich, und einigen wenige Unternehmen kann man bescheinigen, dass sie sich überhaupt ernsthaft bemühen. Ohne Druck geht es also nicht, die Probezeit ist abgelaufen.

Nun ist glücklicherweise aus der EU Unterstützung zu erwarten, und ich möchte Ihre Position zu der Forderung 40 % weibliche Aufsichtsräte bis 2020 in den Börsennotierten Unternehmen kennen lernen.
Irgendwo las ich, dass Männer schon jetzt befürchten, dass es mehr als 60 % werden könnten und also eine Genderquote erforderlich wäre. Ich hätte da keine Probleme mit, aber da fiele mir doch eine Bemerkung dazu ein: Das kann man doch der Wahlfreiheit der Unternehmen - und die Männer hätten nachweislich nichts zu befürchten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Peltonen,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.

Am 14. November 2012 stellten sechs EU-Kommissare in Brüssel ihre Pläne für eine Frauenquote vor. Besonders die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, setzt sich seit längerer Zeit für eine solche Regelung ein. Die Richtlinie sieht vor, dass die etwa 5.000 börsennotierten Unternehmen in der EU bis zum Jahr 2020 eine Quote von 40 Prozent der Posten der „nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern “ mit Frauen besetzen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro) sollen von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Börsennotierte öffentliche Unternehmen müssen diese Vorgabe bereits bis zum Jahr 2018 erreicht haben – so der Vorschlag der EU-Kommission.

Die aktuelle Diskussion über eine solche Frauenquote in Aufsichtsräten halte ich für nicht zielführend, weil in Deutschland nur ein paar hundert Posten in den Aufsichtsräten von börsennotierten Großunternehmen existieren. Für deutlich wichtiger halte ich die Tatsache, dass es unter den über 17 Millionen erwerbstätigen Frauen in Deutschland sehr viele gibt, die bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer.

In Ihrer Frage sprachen Sie den Begriff der Wahlfreiheit an. Ich bin der Ansicht, dass den Unternehmen diese Wahlfreiheit in der Besetzung ihres Personals gewährt werden muss. Vorrangig sollte nach Eignung und nicht nach Geschlecht eingestellt werden. Bevor die EU und der Bund den Unternehmen Vorschriften machen, sollten sie in ihren eigenen Verwaltungen die diesbezüglichen Defizite abbauen. Wer zukünftig – aus welchem Grund auch immer – Frauen nicht oder nur wenig berücksichtigt, macht einen Fehler, der sich wirtschaftlich klar auswirken wird.

Auf die Frage, warum er nicht mehr Frauen in seinen Senat berufen habe, soll unser ehemaliger Hamburger Bürgermeister, Ole von Beust, einmal geantwortet haben: „Weil ich sie mir nicht backen kann.“ Das ist auch nicht mehr nötig. Inzwischen gibt es sehr viele fähige und kompetente Frauen, die Positionen im Management-Bereich ausüben und die, so wie früher nur die Männer, in die Vorstandsebene und dann in die Aufsichtsräte nachwachsen werden. Heute schaffen Frauen die besseren Schul- und Studienabschlüsse. In einem Land wie Deutschland, das unter Fachkräftemangel leidet, wird kein Unternehmen erfolgreich sein, das sich auf maximal 50% der möglichen Arbeitskräfte konzentriert. Der Tag, an dem die Unternehmensspitzen insgesamt gleichmäßig von Frauen und Männern besetzt sind, wird ein guter Tag für unser Land sein. Aber wir werden ihn nicht feiern, weil wir das dann erreichte für das halten werden, was es ist: Normal.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse