Frage an Rüdiger Kruse von Sören F. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Kruse,
zur Zeit wird diskutiert ob Deutschland auch bewaffnete Drohnen einsetzen sollte.
Ich würde Sie gerne hier zu um eine Stellungnahme bitte.
Meine persönliche Meinung dazu:
In den USA hat Präsident Obama bisher etwa 3000 direkte Tötungsmission, da er jeden Drohnenabschuss genehmigen muss. Die direkte Kontrolle der Drohnen unterliegt in den USA dem Geheimdienst. Es gibt demnach keinerlei öffentliche Kontrolle. Ebenso wird die Bewertung und Auswahl von Zielen vom Geheimdienst unternommen. Die präventive Tötung von Verdächtigen steigt seit Beginn dieser Operationen stetig immens an.
In Groß-Britanien unterliegt die Kontrolle der bewaffneten Drohnen dem Militär und es gibt die rechtliche Möglichkeit (wie bei Kampfpiloten z.B auch) denjenigen, der mit einer Drohne eine - im Nachhinein festgestellte unrechtmässige Tötung durchführte - gerichtlich zu verantworten. Sie können sich vorstellen, dass dies in der Praxis untern Tisch fällt.
Die rechtliche & öffentliche Kontrolle funktioniert praktisch nicht, da man sich für die Gesetzgebung an der Praxis orientieren muss.
So halte ich diese Idee für äußert gefährlich und sie würde sicherlich langfristig der Bundesrepublik Deutschland sehr schaden. Deutschland galt lange im Ausland - auch beispielsweise im Nahen Osten - als echter Vertreter der Menschenrechte und wurde immer sehr respektiert. Dieser Ruf wurde in den letzten Jahren schon angekratzt. Sollten wir mit Tötungsmissionen - jeglicher Art - durch Drohnen beginnen würden wir dieses sehr wertvolles Images - welches übrigens auch einen hohen wirtschaftlichen konkret monetären Wert innehält - (zu Recht) verlieren.
Dies würde Deutschland verstärkt zu einem Ziel terroristischer Angriffe machen und das bedeutet mehr nötige Sicherheitssysteme für und in Deutschland. Die Entscheidung deutsche bewaffnete Drohnen einzusetzen schränkt also unmittelbar die Sicherheit und Freiheit Deutschlands ein.
Vielen Dank
Sören Faika
Sehr geehrter Herr Faika,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema bewaffnete Drohnen.
Bevor bewaffnete Drohnen von der Bundeswehr überhaupt eingesetzt werden könnten, müssten sie zunächst einmal beschafft werden.
Derzeit nutzen die deutschen Streitkräfte das unbemannte und unbewaffnete Drohnensystem Hereon. Die in Israel produzierten Drohnen werden von der Firma Rheinmetall geleast und an die Bundeswehr weiter verleast. Der Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2014. Bis dahin muss entschieden werden, ob Drohnen für die Bundeswehr beschafft werden sollen. Die praktischen Erfahrungen, welche die Bundeswehr mit der Nutzung von Drohnen sammeln konnte, sind positiv. Seit 2010 ist dieses System in Afghanistan im Einsatz und wird dort vor allem zur Aufklärung eingesetzt. Es liefert in Echtzeit Bilder an die Einsatzzentrale, sodass der militärische Führer vor Ort schnell auf etwaige Lageänderungen reagieren kann. Dies trägt zur Sicherheit unserer Soldaten am Boden bei. Zudem besitzen die Drohnen eine sehr hohe Reichweite und sind vom Boden aus nicht zu erkennen.
Aus diesen Erfahrungen heraus tritt die Bundeswehr für die Beschaffung bewaffneter Drohnen ein. Vor allem der Inspekteur der Luftwaffe macht sich für den Kauf eines solchen Systems stark. Auch der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, hat sich im August 2012 für die Beschaffung bewaffneter Drohnen ausgesprochen. Über die konkreten Wünsche der Bundeswehr entscheidet dann das Parlament. Ich würde die Zustimmung zu einer solchen Entscheidung von den ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig machen. Es muss eine Debatte stattfinden, wie und wann die Drohnen eingesetzt werden, falls sie gekauft werden. Sicher ist, dass es eine wirksame Überwachung über den Gebrauch geben muss und feste ethische, moralische und juristische Standards gesetzt sind. Die gezielte Tötung von mutmaßlichen Verbrechern, wie sie derzeit vor allem im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von den USA betrieben wird, ist nicht akzeptabel. In meinen Augen sind diese Operationen auch nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Ähnliche Einsätze der Bundeswehr, nach einer möglichen Beschaffung der Drohnen, hielte ich für nicht hinnehmbar.
Ihren Bedenken stimme ich also grundsätzlich zu. Eine wirksame Kontrolle von möglichen Drohneneinsätzen muss Priorität haben. Rechtssicherheit muss herrschen, bevor möglicherweise Drohnen beschafft werden. Das ist auch für die Soldaten der Bundeswehr, die eventuell irgendwann diese Systeme bedienen werden, wichtig.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse