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Rüdiger Kruse
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Frage von Catharina M. •

Frage an Rüdiger Kruse von Catharina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Dehr geehrter Herr Kruse,

mit der diesjährigen BdB e.V. Kampagne20+ treten wir dafür ein, zu Lebzeiten einen würdevollen Umgang für Menschen zu etablieren, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung eine gesetzliche Vertretetung / Betreuung benötigen, um deren Ansprüche sicherstellen zu können.

Seit 2005 gibt es das pauschale Zeit- und Abrechnungssystem. Pro Person hat eine gesetzliche Vertreterin 3,2 Stunden monatlich im Durchschnitt Zeit, um Kontakt aufzubauen und um alle anfallenden Angelegenheiten zu besorgen. Die Stunde wird mit 44 € incl. 19 % Mwst. und 3 € Auslagenpauschale vergütet.

Die Pauschalierung von 2005 führte die Errungenschaften der Reform der Vormundschaft von 1992 ad absurdum.

Wir vom BdB e.V. setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Etablierung unseres Berufes ein, um Betreuungsarbeit zu qualifizieren und den hilfebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben mit gestalten zu können.

Das ist in durchschnittlich 3,2 Stunden im Monat nicht zu schaffen. Der erneute Reformvorschlag der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums ist haarstreubend und ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. Menschen, die offenbar keine Vorstellung von guter Betreuungsarbeit haben, maßen sich an, über unsere Arbeit urteilen und bestimmen zu können.

Am 31.10.2012 findet im Rudolf Steiner Haus ab 17.30 Uhr in HH eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aller Parteien statt. Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen ! Mehr Infos auf der Homepage des BdB e.V.

Mit welcher Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betreuung können 6000 BdB Mitglieder von der CDU rechnen ?

Mit freundlíchen Grüßen

Catharina Meier
Sprecherin BdB e.V. LG HH

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zur Situation der Berufsbetreuer in Deutschland.

Die Arbeit der ca. 17.000 Berufsbetreuer in Deutschland ist eine verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Sie setzt Vertrauen und hohe soziale Kompetenz voraus. Gerade in Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft wird dieser Berufszweig noch wichtiger werden. Diese Arbeit muss angemessen vergütet sein.

Im Jahr 2005 erfolgte eine Überarbeitung des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes (VBVG). Seitdem beträgt der gestaffelte Stundensatz, den Berufsbetreuer für ihre Arbeit erhalten, 27 Euro Grundbetrag. Ist der Berufsbetreuer durch eine zusätzliche Ausbildung höher qualifiziert, so erhöht sich auch der Stundensatz: auf 33,50 Euro „bei nutzbaren Kenntnissen durch eine abgeschlossene Lehre“ und 44 Euro „bei nutzbaren Kenntnissen durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung“ (vgl. VBVG § 4, Absatz 1). Mit der Überarbeitung des Jahres 2005 gingen höhere Einnahmen für die Berufsbetreuer einher. Von 2004 bis 2006 stieg der durchschnittliche Gewinn der Mitglieder des Bundesverbandes der Berufsbetreuer (BdB) um 5,6 % [Aussage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)]. Im Jahr 2007 konnten ca. 77 % der Betreuer die höchste Vergütungsstufe abrechnen. Die Höhe und die Zahl der Stundensätze wurden damals aufgrund empirischer Daten festgelegt. Grundsätzlich halte ich diese Festlegung für sinnvoll. Besonders positiv ist m. E., dass durch die Staffelung der Beiträge ein Anreiz zur Qualifizierung der Berufsbetreuer gegeben ist. Wer besser ausgebildet ist, verdient auch mehr. Das kommt auch den betreuten Personen zugute. Eine Anhebung der Stundenzahl oder der Stundensätze halte ich grundsätzlich für möglich. Eine regelmäßige Überprüfung erscheint hierbei sinnvoll.

Als ein weiterer positiver Schritt ist die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer zu werten, die zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten ist (Drucksache 17/13722, das komplette Dokument finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713722.pdf .
Im Vermittlungsausschuss zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat wurde diese Maßnahme vereinbart. Dadurch wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Verdienstes von Berufsbetreuern kommen. Für die höchste Vergütungsstufe von 44 Euro bedeutet dies z.B. einen Zuwachs von 7,02 Euro pro Stunde. Dies ist ein guter Schritt in positiver Richtung.

Die Union weiß die Arbeit Ihrer Mitglieder wertzuschätzen. Wir wollen auch in Zukunft Verbesserungsvorschläge prüfen, beraten und, wenn wir sie uns zu Eigen machen können, umsetzen. Dabei schätzen wir Ihren Verband als konstruktiv-kritischen Begleiter.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse