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Frage von Karsten B. •

Frage an Rüdiger Kruse von Karsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Weshalb weigert sich die Bundesregierung die Antikorruptionsrichtlinie der EU zu rattifizieren? So lange diese nicht unterzeichnet wird verdichtet sich bei mir der Eindruck, dass wir doch in einer Bananenrepublik leben und ein sehr großer Teil der Politiker von den Lobbyisten bestochen wird. Eigentlich sollte die Bundesrepublik Deutschland hier mit gutem Beispiel vorangehen!!!

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Burmester

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burmester,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Konvention gegen Korruption.

Ich vermute, dass Sie die Konvention meinen, die von den Vereinten Nationen (VN) initiiert wurde. Am 29.November 2011 habe ich die ähnliche Frage einer Bürgerin auf dieser Plattform mit einem Verweis auf die Antwort eines Abgeordnetenkollegen gegeben. Gerne fasse ich für Sie noch einmal den Sachverhalt und meine Meinung zusammen.

Am 31. Oktober 2003 hat die Generalversammlung der VN die Konvention gegen Korruption verabschiedet. Diese sieht unter anderem vor, die Korruption stärker zu bekämpfen und effektiver gegen diese vorzugehen. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich soll ebenfalls gestärkt werden. Den kompletten Text der Konvention finden Sie hier: http://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/Publications/Convention/08-50026_E.pdf Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention am 9. Dezember 2003 unterzeichnet. Eine Ratifikation durch den Deutschen Bundestag hat jedoch bisher nicht stattgefunden.

Der Großteil der deutschen Bevölkerung und auch der Abgeordneten sind sich einig, dass Korruption, wo sie vorhanden ist, bekämpft und zurückgedrängt werden muss. Der Grundgedanke der Konvention, mithilfe von Bestechung Einfluss auf Abstimmungsverhalten zu nehmen, unter Strafe zu stellen, ist natürlich richtig. Ob allein die Ratifizierung der Konvention dies gewährleisten kann, halte ich für fraglich. So hat beispielsweise der größte Teil der afrikanischen Staaten die Konvention verabschiedet, ohne dass dies ernstliche Folgen nach sich gezogen hätte.

In unserem Land gibt es zahlreiche Gesetze, die Korruption wirkungsvoll bekämpfen. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind dies z.B. die Paragraphen 298, 299 und 331-335. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

In § 108e des StGB heißt es zudem:

„(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.“

Wenn Korruption aufgedeckt wird, dann kann sie, aufgrund bestehender Gesetze, in Deutschland bestraft werden.

Das Problem ist zudem, dass in dem Resolutionstext nicht zwischen Beamten und Abgeordnetem unterschieden wird. Für beide sollen laut Resolutionstext die gleichen Regeln gelten, was gegen unser Grundgesetz verstoßen würde. Als Abgeordnete sind wir keine Beamten. Diese sind an strikte Vorschriften gebunden und müssen den Vorgaben ihres Dienstherren folgen. Erkrankt ein Beamter, dann kann er vertreten werden. Bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist dies hingegen nicht möglich. Das Abgeordnetenmandat ist ein freies Mandat. Wir sind bei unseren Entscheidungen nur unserem Gewissen unterworfen. Dieses Problem, der unklaren Abtrennung, steht einer Ratifikation durch den Bundestag derzeit im Wege. Wenn die Konvention in der vorliegenden Form verabschiedet würde, dann würden wir Abgeordnete uns am Rande der Illegalität bewegen. Solange dieses Problem nicht gelöst ist, werden wir die Resolution nicht ratifizieren können.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse