Frage an Rüdiger Kruse von Tim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kruse,
Vielen Dank für ihre Antwort. Aber in meiner Frage und in den Fragen von Guido Friedewald ging es gar nicht um die Legalisierung von Cannabis sondern um die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten.
Ich hatte Sie gefragt: Finden Sie es gerecht, dass Menschen hier in Deutschland deswegen behandelt werden wie Kriminelle?
(A: Ja, Sie finden es gerecht) (B: Nein, Sie finden es ungerecht)
Und ich habe Sie gefragt, wieso sie die ganzen negativen Seiten, der Drogenprohibition, ignorieren ?
Hier in Deutschland gibt es nunmal Drogenkonsumenten und die werden hier wie Kriminelle behandelt und auf den Schwarzmarkt gedrängt, wo es kein Jugenschutz und kein Verbraucherschutz gibt.
Es können Streckmitteln enthalten sein, welche erheblich die Gesundheit schädigen. Die Konsumenten werden diskriminiert und strafrechtlich verfolgt. Und es wird unnötig der Scharzmarkt und die organisierte Kriminalität gefördert.
Das schadet nicht nur den Konsumenten, das schadet unserer gesamten Gesellschaft !
Bei ihrer 2. Antwort an Herr Friedewald bleiben Sie uns 5 Antworten auf 5 gut gestellte Fragen schuldig. Ich bitte Sie diese zu beantworten, weil sich bestimmt mehrere Menschen für die Antworten interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Mockau,
vielen Dank für Ihre Nachfrage bei abgeordnetenwatch zum Thema Cannabis.
Inzwischen habe ich in vier Antworten, die Sie alle bei abgeordnetenwatch finden, meine Stellung zu dem Thema Cannabis deutlich gemacht. Entgegen Ihrer Behauptung habe ich die Fragen, die mir von Bürgern zu diesem Thema gestellt wurden, alle beantwortet. Bei den Fragen vom 04.02.2011, vom 06.03.2011, vom 10.03.2011 und vom 23.09.2011 finden Sie dazu die entsprechenden Antworten.
Ihre konkrete Frage lautet nun, ob ich es gerecht finde, dass Cannabis-Konsumenten wie Kriminelle behandelt werden. Fakt ist, dass der Besitz von Cannabis in unserem Land illegal ist! Meine Einschätzung, als Bundestagsabgeordneter und somit Vertreter der Legislative, ist, dass sich daran auch in den kommenden Jahren nichts ändern wird. Die Reaktion auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz ist dann keine Sache der Legislative mehr, sondern der Exekutive und der Judikative. In ihrer Heimat, Bayern, mag die Politik der Polizei und der Staatsanwaltschaft eher restriktiv sein. Dort wird grundsätzlich jeglicher Besitz illegaler Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht – egal wie groß die gefundene Menge ist. Mit den Ermittlungen einher geht die entsprechende Behandlung derjenigen, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben. Ich vertraue der Polizei, dass diese Behandlung angemessen durchgeführt wird. Im übrigen Bundesgebiet, auch im Stadtsaat Hamburg, von dessen Bürgern ich einen Teil im Deutschen Bundestag vertreten darf, ist ein Ermittlungsverfahren bei Kleinstmengen gefundener Betäubungsmittel eher unüblich. Bei Bagatelldelikten wird in der Regel keine Verurteilung angestrebt.
Ihre Argumente, die Sie gegen ein weiterhin bestehendes Verbot von Cannabis anführen, ignoriere ich nicht. Allerdings komme ich bei einer Abwägung aller bekannten Tatsachen zu einem anderen Schluss. Ich bitte Sie, mir dies zuzugestehen.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse