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Rüdiger Kruse
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Frage von Holger D. •

Frage an Rüdiger Kruse von Holger D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kruse,

Ich wohne in Hamburg, innerhalb eines 30km-Umkreises um das Atomkraftwerk Krümmel. Mein Vertrauen in diese Technologie war noch nie groß. Dazu hat unter anderem die Tatsache beigetragen beigetragen, dass die Atomkraftwerke gesetzlich fast völlig von einer Haftung bei schwereren Unfällen befreit sind. Ich muss also zwangsweise die Atomkraftwerke dadurch subventionieren, dass ich das Risiko für Schäden, die der Betreiber zu verantworten hat, selbst und allein tragen muss. Auch meine Sachversicherungen schließen Schäden durch Atomkraft ausdrücklich aus. Das widerspricht deutlich der Einschätzung dieser Technik als absolut sicher.
Meine Fragen an Sie:

1. Warum gibt es diese Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke, wo zum Beispiel jeder Betreiber eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Liegt dies daran, dass Versicherungsunternehmen der Atomtechnik so wenig trauen, dass sie Atomkraftwerke generell für nicht versicherbar halten?

2. Plant Ihre Partei, die Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke so zu ändern, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird?

3. Plant Ihre Partei, für die Betreiber von Atomkraftwerken eine Rechtsform vorzuschreiben, die eine persönlich Haftung der Eigentümer vorsieht?

4. Sind Sie wie ich der Meinung, dass die Risikowahrscheinlichkeit, die uns als Bevölkerung zwangsweise zugemutet wird, um so kleiner sein muss, je größer der Schaden bei einem Unfall ist? Und ziehen Sie daraus wie ich die Schlussfolgerung, das ein möglicher Schaden, der große Teile unseres Landes unbewohnbar machen kann, auch bei kleinster Eintrittswahrscheinlichkeit unverantwortbar ist?

Zu Ihrer Information: Ich habe diese Fragen auch an andere Abgeordnete Ihrer Partei und Ihres Koalitionspartners gestellt, weil ich glaube, dass gerade bei diesem Problem die persönliche Meinung von Abgeordneten von der vereinheitlichten Koalitionsmeinung abweichen wird.

Mit bestem Gruß
Holger Dierks

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dierks,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zum Thema Haftungsbeschränkung.

Das Atomkraftwerk Krümmel ist glücklicherweise abgeschaltet. Wenn es nach mir geht, dann bleibt es dies auch in Zukunft.

Die deutschen Atomkraftwerke sind bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. In diesem Konsortium sind 35 Versicherungen zusammengeschlossen, die haften, wenn Dritte durch einen Unfall in einem Atomkraftwerk geschädigt werden.

Die Versicherungssumme ist auf 256 Millionen Euro pro Reaktorblock beschränkt (Krümmel verfügt beispielsweise lediglich über einen Reaktorblock). Liegen die Schäden über dieser Summe, dann muss der Kraftwerksbetreiber direkt für die darüber hinaus gehenden Kosten aufkommen. Jedes Unternehmen, das Atomkraftwerke betreibt, ist daher gesetzlich zu Rückstellungen von 2,5 Milliarden Euro verpflichtet, um für etwaige Schäden aufzukommen. In dieser Rücklage von 2,5 Milliarden sind die 256 Millionen Euro Versicherungssumme der DKVG eingerechnet.

Sollte ein Unternehmen im Schadensfall nicht die 2,5 Milliarden Euro aufbringen können, dann wird die Summe auf die vier Energieunternehmen (E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW) umgelegt. Für Schäden, die nicht von diesen 2,5 Milliarden Euro gedeckt sind, ist in der Tat der Staat verantwortlich.

Das dreimonatige Moratorium der Bundesregierung gibt uns nun Zeit, über alle Aspekte der Atomkraft zu debattieren und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Zu den Gesprächsthemen gehört sicherlich auch die Haftungsbeschränkung bei Atomkraftwerken.

Ansonsten gilt: Auch ein Restrisiko ist ein Risiko. Oder anderes ausgedrückt: Selbst wenn ein Lottogewinn mit sechs Richtigen nur bei Vollmond möglich wäre, würde es immer wieder Lottogewinner geben. Aus diesem Grund habe ich im vergangenen Herbst im Deutschen Bundestag gegen die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken gestimmt. Bei dieser Position bleibe ich.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse