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Rüdiger Kruse
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Frage von Karsten B. •

Frage an Rüdiger Kruse von Karsten B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kruse,

es ist mir unverständlich, weshalb die Stromkonzerne nicht für das Abwracken der Atomkraftwerke und die Entsorgung der Brennstäbe aufkommen müssen!!! Sollte hier nicht auch das Verursacherprinzip gelten? Weshalb dürfen die Stromkonzerne sehr, sehr große Gewinne einstecken und dagegen darf der Steuerzahler für die genannten Kosten aufkommen? Ich halte diese Vorgehensweise der Politik für sehr fragwürdig! (Quelle: NDR-Nachrichten)

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Burmester

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burmester,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zum Thema Endlagerung der von den Atomkraftwerken verursachten radioaktiven Abfälle.

Die Betreiber der Atomkraftwerke werden, entgegen gängiger Meinung, sehr wohl an den Kosten der Endlagerung, sowie den Kosten der Stilllegung beteiligt. Es gilt auch hier das von Ihnen angesprochene Verursacherprinzip. Beispielsweise tragen die Energieversorgungs-unternehmen, die Atomkraftwerke betreiben und damit radioaktiven Müll im großen Stil verursachen, ca. 2/3 der Gesamtkosten für das Endlager Schacht Konrad. Die Gesamtkosten für weitere Endlager werden derzeit noch ermittelt.

Einen Überblick zu den Kosten der einzelnen Endlager und der allgemeinen Gesetzeslage im Bereich der Endlagerung/ Stilllegung finden Sie unter folgenden Links:
http://www.bmu.bund.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/endlagerung_/allgemeines/doc/2738.php
http://www.bmu.bund.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/stilllegung/doc/40320.php
Ich hoffe, Sie hiermit ausreichend über die aktuelle Sachlage informiert zu haben.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse