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Rüdiger Kruse
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Frage von Udo S. •

Frage an Rüdiger Kruse von Udo S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter !

Wie Sie sich vorstellen können, schreibe ich Ihnen wegen des geplanten Sparpaketes.
Ich persönlich halte die Maßnahmen auch für unausgewogen, es werden nur bestimmte Gruppen der Gesellschaft belastet, was auf Dauer für unsere Demokratie und Staat für "gefährlich" halte.

Ich habe aber einen ganz anderen Vorschlag, der die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte erheblich ! entlasten könnte:

>>>> Warum stellt man die Bußgelder nach OWIG nicht auf das Einkommen des Täters um ?

Wie das Strafrecht es kennt ? Soundsoviel Tagessätze nach Einkommen ?

So machen es z.B. die skandinavischen Länder.

So könnte man ja einen Mindestbetrag etwa in der jetzigen Höhe festsetzen, grundsätzlich sind z.B. bei Rotlichtverstoß soundsoviel Tagessätze nach Einkommen fällig.
Zudem würde ich mir überlegen, ob man die Geldbußen(mindest)-Beträge erhöht, wie man es auch in den umliegenden Ländern, z.B DK, kennt.

Vorteil:
Der Staat nimmt erheblich mehr ein, und die Verkehrssicherheit wird erhöht

Mit freundlichen Grüssen
gez. U.Steiner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steiner,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.

Ihren Vorschlag, die Bußgelder nach Ordnungswidrigkeit auf das Einkommen des Täters umzustellen, halte ich grundsätzlich für positiv. Bisher schmerzen wohlhabende Verkehrssünder lediglich die Punkte, die sie in Flensburg erhalten. Eine Umstellung, abhängig vom Einkommen, würde sicherlich zu mehr Gerechtigkeit bei der Sanktionierung von Verkehrssündern führen.

Als nächster Schritt müsste die praktische Umsetzbarkeit geprüft werden. Wie sieht es beispielsweise mit dem bürokratischen Aufwand aus, wenn vor jeder Verschickung eines Bußgeldbescheides, die Höhe des Einkommens ermittelt werden muss. „Rechnet“ sich eine solche Umstellung bei dem gestiegenen Aufwand noch?
Ihre gute Idee werde ich im Hinterkopf behalten. Danke für diesen Denkanstoß!

Beste Grüße
Rüdiger Kruse