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Rudolf Müller
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Frage von Hans S. •

Frage an Rudolf Müller von Hans S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller,

vor Jahren habe ich mich in einem anderen Artikel bereits meine Meinung zum Verhalten der Bundesregierung mit unseren Steuergeldern insbesondere die damals absehbaren Finanzhilfen für Griechenland, die Rückzahlung einschl. Zinsen seitens der Griechen geäußert. Meine damalige Meinung besteht heute noch und hat sich inzwischen bestätigt. Das Gleiche gilt für andere Südländer.

Alle diese Länder sind m. E. gute Europäer wenn der blöde Deutsche zahlt. Siehe dazu was Chefs insolventer irischer Banken, die auch mit deutschen Steuergeldern gerettet wurden intern über die deutschen geäußert haben.

Als Wähler mit einer Stimme kann man zu dem Verhalten der jeweiligen Bundesregierung (egal welche Partei) leider nur die Faust in der Tasche machen und sich mit seiner fast ohnmächtige Wut gegen diese Leute, zurückhalten.

Vielleicht kann man doch etwas gegen diese Leute, die unser Geld, das wir selbst sehr gut für Schulen, Kindergärten, Straßenbau etc. benötigen, machen.

Deshalb meine Frage: Diese Personen (Minister, Bundeskanzler (in) etc.) haben bei Berufung in ihr Amt einen Eid geleistet "Schaden vom deutschen Volk abzuhalten". Ich glaube dieser Passus ist in der Eidesformel enthalten. Wenn ja -
F R A G E: Sind diese Leute nicht wegen Meineid zu belangen mit allen Konsequenzen die ein Meineid juristisch mit sich bringt? Oder ist dieser Amtseid nur eine nichts sagende Floskel?
Wenn dieser Amtseid die gleiche Wirkung hat wie ein Eid vor Gericht, dann müsste die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip doch längsten gegen diese Leute die dem deutschen Volk schon seit Kohl´s Zeiten finanzielle und Folgeschäden zufügen, tätig werden und diese Leute aus dem Verkehr ziehen?
Nicht nur dass diese Leute dem deutschen Volk m.E. Schaden zugefügt haben, sie beziehen nach ausscheiden eine weit überhöhte Pension. Für was ?

Diese Frage beschäftigt mich schon lange. Ich bitte um detailliert Antwort. Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan

Portrait von Rudolf Müller
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre sehr interessante Frage. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass unsere Bundesregierung und der Großteil der Bundestagsabgeordneten nicht im Sinne des Volkes und der Steuerzahler in Deutschland gehandelt haben. Ob dies nun aber strafbar ist, liegt in der Hand der Justiz. Sie dagegen können am 22.09.2013 ein eigenes Urteil sprechen, wenn Sie Ihre beiden Kreuze bei der AfD machen.

Herzlichst,

Ihr Rudolf Müller