Rudolf Lothar Schmidt
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Frage von Kerstin S. •

Frage an Rudolf Lothar Schmidt von Kerstin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

es ist in letzter Zeit sehr laut um den Inhalt der erstellten Gutachten und deren Diagnosen durch Psychiater in der Öffentlichkeit geworden. Anstoß ist der Fall von Herrn G. M.. Ein Thema, das seit Jahren schon lange mit einer hohen Dunkelziffer praktiziert wird. Ergebnisse die weit über den Verstoß der Menschenrechte reichen und Menschen gnadenlos zerstört werden. Ein Thema, dass keinen Tag länger diese Gutachterabläufe zuläßt. Papier ist bekanntlich sehr geduldig und widerspricht nicht, wenn die schriftl.Aufzeichnungen vorgenommen werden. Ich möchte keinen Menschen unterstellen den Gesprächsinhalt von der ersten bis zur letzten Sekunde -von allen Gesprächspartnern- 1:1 in der gesprochenen Reihenfolge auf`s Papier übertragen zu können.-Nur habe ich diese Fähigkeit im Alltag bis heute noch nicht erlebt und erfahren. Eine videographische Aufzeichnung wird 1:1- wann und wo auch immer -den tatsächlichen Ablauf- b e w e i s e n-.Damit ist eine volle Konzentration während des Gespräches der Gesprächspartner gegeben. Im Nachgang spart es Geld(was Deutschland dringend braucht)und der Befragte erfährt somit Schutz vor der Lüge. Die Auswirkungen von Lügen zeigt der in die Öffentlichkeit getragene Fall von Herrn M.. Es gibt auch andere Fälle ,die wie der unseren Familie,die darunter grausam leiden ohne Hilfe und das direkt vor Ihrer Haustür.
Wenn Sie das Thema Datenschutz ansprechen wollen, um die videographische Aufzeichnung auszuhebeln, dann bitte müssen alle heute stattfindenden Überwachungen am Menschen ebenfalls untersagt werden.
Nun meine Frage an Sie :
Was unternehmen Sie, um die videographische Aufzeichnung zur gesetzlichen Pflicht zubringen ?
Wie ich aus dem heutigen Medienbericht der Freien Presse entnehme ,werden Sie als -Lothar Schmidt ist anders- vorgestellt. Einer der Apotheken meidet und Supermärkte scheut.- Eine gesunde Einstellung.Dafür werden Sie berechtigte Gründe haben, wenn nicht sogar Erfahrungen.

Mit freundl. Gruß
Kerstin Staub

Antwort ausstehend von Rudolf Lothar Schmidt
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