![Rudolf Henke Portrait von Rudolf Henke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/pressefoto_2017_rudolf_henke_mdb.jpg?itok=ek2X-y-O)
(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)