Doppelte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Versorgungsbezügen: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die KV-Beiträge auf die Hälfte des derzeitigen Beitrags, das heißt auf den „Arbeitnehmeranteil“ zu reduzieren?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
seit Einführung des GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 werden Betriebsrenten, Auszahlungen aus sogenannten „Direktversicherungen“ und sonstige Versorgungsleistungen (VBL des Öffentlichen Dienstes, Witwenpensionen) von gesetzlich Pflichtversicherten in die Bemessungsgrundlage für die KV-Beiträge einbezogen und sie müssen davon nicht nur den „Arbeitnehmeranteil“, sondern auch den „Arbeitgeberanteil“ abführen.
Dies führt dazu, dass nach der jüngsten Anhebung der Zusatzbeiträge und der Beiträge zur Pflegeversicherung die Bezieher von diesen Altersversorgungen mehr als 20 % an KV/PV-Beiträgen abführen müssen.
Meine Frage:
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die KV-Beiträge auf die Hälfte des derzeitigen Beitrags, das heißt auf den „Arbeitnehmeranteil“ (wie bei der gesetzlichen Rente und den Beschäftigten) zu reduzieren?
Weitere Infos: homepage des Direktversicherungsgeschädigten e.V.: https://dvg-ev.org/