Frage an Roy Kühne von Klaus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich habe sie angeschrieben, wie sie über die Änderung des IHK Gesetzes denken, Mit dem die Regierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts revidiert, indem sie den Kammern (in denen ich ja Zwangsmitglied bin) politische Aktivitäten erlaubt, die meiner Ansicht nach nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Da ich auf meiner schreiben keine Antwort bekommen habe frage ich sie nun hier: wie denken sie darüber, und wir haben Sie abgestimmt?
Sehr geehrter Herr Marwede,
die Gesetzesänderungen tragen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung, das es dem Mitglied einer IHK erlaubt, bei wiederholten kompetenzüberschreitenden Äußerungen der Vertreter des DIHK den Austritt seiner IHK zu verlangen. Sie dienen dazu, das System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rund 4 Millionen meist mittelständischen Unternehmen auf Bundesebene zu erhalten.
Die künftige Bundeskammer bringt Perspektiven aller IHK-Bezirke und damit aller Unternehmen abwägend bei der Vertretung des Gesamtinteresses auf Bundesebene sowie auf europäischer und internationaler Ebene ein.
Gleichzeitig werden im Gesetz die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Kammermitglieder betont und die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft in die Vertretung des Gesamtinteresses einbezogen. Durch die Berücksichtigung von Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte und aller Nachhaltigkeitsziele (SDGs) wird die Gemeinwohlorientierung der IHK-Organisation betont. Dabei ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Änderung der Aufgaben und Kompetenzen der IHKs und keine Verschiebung der Kompetenzen zwischen IHKs und DIHK vorgesehen.
Grundsätzlich ist mir eine starke Interessensvertretung verschiedener Branchen, Berufszweige, Verbände und der Zivilgesellschaft wichtig. Nur so können die jeweiligen Interessen auch an die Politik herangetragen werden. Demzufolge erhoffe ich mir von dieser Novelle eine Stärkung der IHKs und der DIHK, wenngleich ich ihre Argumentation nachvollziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roy Kühne