Frage an Roy Kühne von Odin P. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Dr. Kühne, die Änderungen, die kurzfristig beschlossen werden sollen, betreffen massiv die Grundrechte der Bürger. Die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung werden eingeschränkt. Halten Sie diese Einschränkungen für notwendig und werden dieser Änderung zustimmen?
Sehr geehrter Herr Paul,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz.
Ich habe dem Gesetz nach reiflicher Überlegung zugestimmt, sehe aber auch Defizite UND dass es für viele Menschen massive Einschränkungen geben wird. Klar ist: wir schaffen einen bundesweit einheitlichen Fahrplan im Umgang mit der pandemischen Situation von nationaler Tragweite.
Klar ist auch: die Länder bleiben weiterhin in der Verantwortung.
Und wichtig: es gibt eine Beschränkung bis zum 30.06.2021.
Dort wo der Bund eingreifen muss, kann dies auf Grundlage dieses Gesetzes nun aber passieren. Es war keine einfache Entscheidung!
Weitere Informationen und Fakten zum Gesetz finden Sie hier:
https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-infektionsschutzgesetz
Mit freundlichen Grüßen
Roy Kühne