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Roy Kühne
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Frage von Andreas B. •

Frage an Roy Kühne von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Kühne
Das Grundgesetz garantiert im zweiten Satz "Gleichheit ohne Ansehen der Person", im folgenden Satz heißt es: "Alle Gesetzgebung hat sich daran zu halten". Wie kann es sein, dass für den "gewöhnlichen Bürger" Verbote gelten, für Profisportler Abstandsregeln und Maskenpflicht aber ausgeswerden?
Wenn Diese Personen sich nicht an geltendes Recht halten müssen, so braucht auch niemand sonst dies tun. Und Bußgeld bezahlen auch nicht. Selbst die Polizei besitzt nicht das Recht, Zusammenkünfte aufzulösen, wenn Profisportlern so ein Verhalten erlaubt wird. Glauben Sie, dass Politiker, die das Grundgesetz mit seiner Forderung: Alle Menschen sind gleich, ohne Ansehen der Person missachten ihr Mandat zu Recht innehaben ? Ich bin der Auffassung, dass die wenigen, die sich darüber hinwegsetzen sofort von ihrem Posten zurücktreten müssen (nicht sollten).
Es steht schwarz auf weiß im Grundgesetz und ist absolut nicht zu diskutieren.
MfG. ,
Andreas Bähr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bähr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben entschieden, dass professionelle Sportwettbewerbe unter Einhaltung sehr strenger Infektionsschutzmaßnahmen (engmaschige Tests & Bewegung in einer „Blase) durchgeführt werden dürfen.
Diese sind mit den jeweiligen Gesundheitsämtern vor Ort eng abgestimmt und von diesen genehmigt.
Demzufolge haben sich auch alle Profi-Sportler daran zu halten, Verstöße werden geahndet.
Die Grundhaltung dieser Entscheidung ist die, dass anders als im Amateursport, die Profi-Sportler damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das betrifft nicht nur die Fußballligen, sondern auch diese in den anderen Sportarten, wie Basketball, Handball, Eishockey und Volleyball.
Im Gegensatz zur Situation vor der Pandemie sind allerdings keine Zuschauer zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roy Kühne MdB