Frage an Roy Kühne von Evelin L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Roy Kühne,
bitte teilen Sie mit, wie Sie gestern im Deutschen Bundestag über die Neufassung des 3. Infektionsschutzgesetzes abgestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
E. L.
Sehr geehrte Frau Ludolph,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe gestern dem Dritten Infektionsschutzgesetz zugestimmt, nachdem wir im Ausschuss für Gesundheit als Parlament zahlreiche Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf beschlossen haben. Die Beschlussempfehlung, die alle Änderungen umfasst, finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf
Der Bundestag kann die Befugnisse, die er durch ein Gesetz der Bundesregierung und den Landesregierungen eröffnet, jederzeit zurückholen. Das war mir auch beim 3. Bevölkerungsschutzgesetz sehr wichtig und ist selbstverständlich auch der Fall. Die Befugnisse nach § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) kommen im Übrigen nur zum Tragen, solange eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt. Genauso wie der Bundestag die epidemische Lage ausrufen muss (wie es im März 2020 geschehen ist und wir es am 18.11.2020 noch einmal belkräftigt haben) beschließt ausschließlich der Bundestag auch das Ende dieser epidemischen Lage, wenn diese nicht mehr besteht. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.
Ihre weiteren Fragen aus Ihrem Brief vom 16.11.2020, der am 19.11.2020 bei mir im Berliner Büro eingegangen ist, beantworte ich separat in den kommenden Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roy Kühne