Frage an Roy Kühne von Ina R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Herr Dr. Kühne,
ich schreibe Ihnen als Kollegin, Steuerzahlerin und Sozialversicherungszahlerin. Seit 1981 arbeite ich zumeist als freie Physiotherapeutin ohne eigne Praxis anstandslos unter allen Zahlungslasten der deutschen Sozialversicherungen. Nun wir meine Arbeit als freie Mitarbeiterin in verschiedenen Praxen und Einrichtungen durch die DRV komplett in Frage gestellt. Die Möglichkeit der freien Mitarbeit soll faktisch abgeschafft werden,obgleich viele Praxen und anderer Einrichtungen die Möglichkeit dringend brauchen, um eine zeitnahe Versorgung der Patienten gewährleisten zu können. Für mich als freie Mitarbeiterin war es so immer gut möglich, Familie und Beruf perfekt zu koppeln. Selbstverständlich bin ich immer allen Sozialversicherungsforderungen nachgekommem. Nun stellt sich mir die Frage, in welcher Form ich meiner Arbeit weiter nachkommen könnte, was sich durchaus als schwierg darstellt. Es gibt keine verläßlichen Angaben der DRV,Finanzämter oder Berufsverbänden, wie ich alle meine Auftraggeber betrachten soll. Jeder hat seine eignen Ansichten,die leider nicht zusammen passen. Im Angesicht des jetzt schon bemerkbaren Fachkräftemangels in unserer Berufsgruppe, sicher auch geschuldet den sehr schlechten Verdienstmöglickeiten, wäre es sicher sinnvoll, uns freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Physiopraxen eine Chance zu geben. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der Zahlungen in die Sozialkassen, einen Status einzuräumen, der freie Mitarbeit in physiotherapeutischen Praxen und Einríchtungen ermöglicht,auch wenn wir keine eigne Kassezulassung besitzten.
Ist es Ihnen möglich, in Ihrer Position eine legale Möglichkeit zu schaffen oder wenigstens zu Bedenken, wie eine freie Mitarbeit als Physiotherapeut ohne eigne Kassenzulassung und ohne Heilpraktikerausbildung möglich sein kann.
Über eine Antwort würde ich mich freuen,um die Entscheidung, diesen Beruf nicht mehr auszuüben, noch mal zu überdenken.
Mit freundlichem Gruß
Ina Reinecke
Sehr geehrte Frau Reinecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen beschriebene Thematik ist bekannt und wird aktuell beim 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) beraten. Grundlage für die Beratungen ist ein Revisionsverfahren des Landessozialgerichts Celle-Bremen (B 12 KR 20/14 R, Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 1 KR 351/12) mit dem Vorgangstitel:
Zur Sozialversicherungspflicht von Physiotherapeuten, die ohne eigene Zulassung zur Leistungserbringung ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB 5 zugelassenen Praxis erbringen.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des 12. Senats des BSG, wird der Termin für die mündliche Verhandlung dort in Kürze festgelegt. Diese soll voraussichtlich im März stattfinden.
Somit bleibt abzuwarten wie das Bundessozialgericht entscheidet. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihnen zu jetzigen Zeitpunkt keine andere Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roy Kühne, (MdB)