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Roy Kühne
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Frage von Dieter M. •

Frage an Roy Kühne von Dieter M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kühne,

ich verfolge seit geraumer Zeit die Aktivitäten zu TTIP.

Unter anderem sollen folgende Punkte dort verhandelt werden:

Privatisierung der Wasserwirtschaft (Trinkwasser)
Privatisierung der Gesundheit (Behandlungen nach dem Geldbeutel)
Aufweichung der Verbraucherschutzes (Stichwort Chlorhühner)

Ich wünsche mir eine klare Antwort auf diese Fragen, ob sie für oder gegen diese Punkte sind, die gerade oder im besonderen im Geheimen verhandelt werden. Mir ist es wichtig keine allgemeingültigen Aussagen zu erhalten.
Werden oder haben Sie schon mit Ihrer Kollegin im EU Parlament Prof. Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl gesprochen um über mögliche Gefahren für den Verbraucherschutz informiert zu sein?

Selbst wenn es sich jetzt noch um Verhandlungen auf EU Ebene handelt, so müssen diese, wenn beschlossen in nationales Recht umgesetzt werden.

Besten Dank für Ihre Mühe und ich hoffe auf klare unmissverständliche Aussagen.

Dieter Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. August über abgeordnetenwatch.de zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Zu den drei genannten Punkten möchte ich gerne Stellung beziehen:

Privatisierung der Wasserwirtschaft
Schon vor der Bundestagswahl 2013 habe ich mich strikt gegen eine Privatisierung des Trinkwassers ausgesprochen. Durch eine mögliche Privatisierung sehe ich die Gefahr, dass die Wasserqualität abnimmt und gleichzeitig die Preise steigen. Wasser ist ein Menschenrecht und darf nicht zur Handelsware verkommen. Die Trinkwasserversorgung ist zudem ein klassischer Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge - diese wird durch TTIP nicht berührt. Das hohe Schutzniveau in diesem Bereich soll erhalten bleiben. Dementsprechend setze ich mich - damals wie heute - dafür ein, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt.

Privatisierung der Gesundheit
Das Verhand­lungsmandat für die Europäische Kommission vor, dass es durch das Abkom­men zu keinem Abbau des bestehenden oder künftigen Schutzniveaus in den von Ihnen angesprochenen Be­reichen Gesundheit und Verbraucherschutz kommen darf. Es sind daher keine Effekte auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu erwarten. Zudem soll eine breite Ausnahme aller Bereiche des deutschen Gesundheits- und Sozialsektors von Liberalisierungsverpflichtungen verankert werden. Ein Privatisierungsdruck soll dadurch verhindert werden. Für mich ist es wichtig, dass gerade im Bereich von Zulassungsentscheidungen für Arzneimittel oder Medizinprodukte keine gegenseitige Anerkennung erfolgt. Dies ist für den Verbraucherschutz enorm wichtig.

Aufweichung des Verbraucherschutzes
Die Aufweichung unserer hohen Standards kann nicht das Ziel der TTIP-Verhandlungen sein - im Gegenteil. Europäische Schutzstandards im Gesundheits-, Lebensmittel- oder Verbraucherbereich sind nicht verhandelbar! Die vielzitierten "Chlorhühnchen" sind ein gutes Beispiel für die derzeit fehlgeleitete öffentliche Debatte. Denn TTIP bietet im Gegensatz zu vielen Befürchtungen gerade die Chance, die Einfuhr amerikanischer "Chlorhühnchen" zu verhindern. Das Abkommen soll vielmehr zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen, denn durch gegenseitigen Dialog können auch in Europa die Standards steigen.

Über die Transparenz der Verhandlungen wird indes regelmäßig und äußerst kritisch diskutiert. Auch mir ist es wichtig, dass der Verhandlungsprozess möglichst transparent abläuft. Fakt ist, dass Kommission und Bundesregierung z.B. öffentliche Konsultationen und Dialoggespräche führen, damit alle wesentlichen Akteure von Arbeitgebern über Gewerkschaften bis hin zu der Bürgergesellschaft eingebunden sind. Darüber hinaus habe ich auch als Abgeordneter des Bundestages Zugang zu aktuellen Dokumenten, die die EU-Kommission der Bundesregierung zum Verhandlungsstand übermittelt hat. Mit Frau Godelieve Quisthoudt-Rowohl stehe ich natürlich im Kontakt und sie informiert regelmäßig über ihre Arbeit aus Brüssel.

Schließlich gilt auch für mich die Prämisse von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Wir wollen ein gutes Abkommen, kein schnelles Abkommen." In der Tat müssen die Ergebnisse des TTIP nach Verhandlungsende in nationales Recht umgewandelt werden. Dazu werden die Verhandlungsergebnisse den nationalen Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt. Dieser gesamteuropäische Ratifizierungsprozess umfasst einen zeitlichen Rahmen von etwa 18 Monaten. Zeit, die für den weiteren öffentlichen Diskurs genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Roy Kühne