Frage an Ronja Kemmer von Irene S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kemmer,
beim Thema Altersvorsorge scheiden sich ja die "Experten"-Geister. Die Riesterrente gilt bei vielen Experten als nicht zielführend und gescheitert. Welche Optionen habe sie für die Menschen, die einen Vertrag zur Riesterrente abgeschlossen haben und diesen nicht bis zum (bitteren) Ende fortführen möchten?
Ein weiteres Thema ist die Personalsituation in den Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zumindest versuchen umzusetzen, um dem Personalmangel entgegen zu wirken?
Beim Thema Infrastruktur, und ganz speziell bei der Digitalisierung interessiert mich, wie Sie den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln vorantreiben werden? Wer soll dafür die Kosten tragen?
Die Bildung bzw. die Chancengleichheit für eine Bildung für alle - was tun Sie, um Kindern und Jugendlichen die Bildung zu ermöglichen, zu der die Kinder und Jugendlichen auch in der Lage sind? Welche Förderprogramme und finanziellen Unterstützungen sehen Sie für den Bereich Bildung vor? Dazu gehört für mich auch die adäquate Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Ressourcen.
Vielen Dank für aussagekräftige Antworten.
Sehr geehrte Frau S.,
sehr gerne beantworte ich Ihnen Ihre umfangreichen Fragen zu den entsprechenden vier Themenkomplexen.
Sie fragten nach der Riesterrente. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er einen einmal abgeschlossenen Vertrag weiterführt oder nicht. Riestern ist nach wie vor attraktiv und sinnvoll für die private Altersvorsorge, zumal der Bundesrat im Juli 2017 dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt hat. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, welche die Riester-Rente für Sparer noch interessanter machen. Ab 01. Januar 2018 wird die Grundzulage um über 13,5 % von 154 Euro pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr erhöht.
Hat man einen Riester-Vertrag, bekommt man die volle Zulage von nunmehr 175 Euro, wenn man mindestens 4 % seiner Einkünfte (maximal 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Das klingt zunächst nicht viel. Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat jedoch auf 15.500 Euro. Zuzüglich der eingezahlten Eigenbeiträge kommt damit ein ordentliches Finanzpolster für die eigene Altersvorsorge zusammen, das die im Alter zur Verfügung stehenden Einkünfte entsprechend erhöht. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro geltend machen, was sich, je nach Einkommensverhältnissen, als im Vergleich zur bloßen Zulage günstigere Variante erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen.
Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersvorsorge angespart hat und was zu einer monatlich ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich in Zukunft jede Zusatzrente, weil das im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt.
Zum Thema Pflegeberufe:
Ihre Frage zum Thema Personalsituation in den Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist mehr als berechtigt. Die Arbeit die hier geleistet wird ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ohne sie würde das Gesundheitswesen in Deutschland nicht funktionieren. Die Arbeitsbedingungen sind mehr als hart und es hat eine enorme Arbeitsverdichtung gegeben. Neben die hohe körperliche Belastung tritt oftmals eine enorme psychische Beanspruchung.
Hinzu kommt der Schichtdienst mit seinen negativen Folgen für das soziale Leben, die Partnerschaft, die Kindererziehung, Freundschaften und auch für die eigenen Hobbys. Hinzu kommt, dass die Dienstpläne oft unzuverlässig sind und Arbeit auf Abruf oftmals zur Tagesordnung gehört. Zentrale Ursache für diese Probleme ist die prekäre Personalausstattung in vielen Bereichen. Im internationalen Vergleich versorgen deutsche Pflegekräfte deutlich mehr Patienten als in anderen europäischen Ländern. Deswegen verdienen sie gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung.
Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde zum Anlass genommen, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss.
Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland. Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen deutlich zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte und verbessern damit den Pflegealltag spürbar. 2013 waren es noch 28.000.
Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften möglichst schnell zugutekommen. Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellen-Förderprogramm ins Leben gerufen. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren diesbezüglichen Kosten. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Durch beide Programme erhalten die Krankenhäuser ab 2018 jährlich insgesamt bis zu 830 Millionen Euro, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem werden Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen.
Langfristig gesehen werden wir jedoch nur dann den Bedarf an Pflegekräften decken können, wenn wir mehr Menschen für diesen wertvollen Beruf gewinnen können. Schließlich wird die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit 2,8 Millionen auf schätzungsweise 3,5 Millionen steigen. Neben den bereits skizzierten Maßnahmen zur Schaffung finanzieller Anreize und zur Entlastung durch eine bedarfsgerechte personelle Auslastung sind wir der Meinung, dass wir dieses Ziel nur erreichen können, wenn wir neben den Arbeitsbedingungen auch die Ausbildung im Bereich der Pflege modernisieren. Das Pflegeberufereformgesetz, welches 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, stellt dafür die richtigen Weichen. Unser Ziel war es dabei, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. So werden sich beispielsweise Auszubildende künftig nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Zudem wurde das Schulgeld abgeschafft, sodass die Pflegeausbildung nun kostenlos absolviert werden kann. Mehr noch: Künftig wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Auch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, die bessere Ausstattung der Pflegeschulen und ein höherer Praxisanteil im Betrieb sind wesentliche Kernelemente der Reform.
Zum Thema Breitbandausbau:
2013 hat sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Ziel gesetzt, bis 2018 flächendeckend Anschlüsse mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile sind für 75,5 % der Haushalte Anschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar.
Der Bund treibt den Breitbandausbau mit massiven Investitionen voran und unterstützt damit die Wirtschaft, die die Hauptverantwortung für eine flächendeckende Versorgung trägt. Die zu Beginn der Legislaturperiode eingerichtete Netzallianz verfolgt das Ziel, dass die Unternehmen mit Unterstützung des Bundes im Zeitraum 2014 bis 2023 100 Milliarden Euro in den Netzausbau investieren.
Um die Anreize für entsprechende Investitionen der Telekommunikationsanbieter zu erhöhen, hat die CDU-geführte Bundesregierung mit der Verabschiedung des sog. DigiNetz-Gesetzes die Voraussetzungen für deutlich geringere Ausbaukosten geschaffen, da zukünftig durch Mitnutzung bereits vorhandener Infrastrukturen in allen Neubaugebieten und bei vielen Verkehrsprojekten gleich Glasfaserleitungen mitverlegt werden können. Keine Straße soll, letztlich auch auf Kosten des Steuerzahlers, mehrfach aufgegraben werden müssen.
Damit auch der Ausbau in dünner besiedelten Gebieten vorangeht, stellt der Bund zudem erstmalig eigene Fördergelder in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. 336 konkrete Ausbauprojekte wurden damit bisher bereits gefördert, sodass fast zwei Millionen Haushalte und ca. 150.000 Unternehmen von einer deutlich besseren Internetanbindung profitieren werden.
Auf dem 2013 gesteckten Ziel werden wir in der nächsten Legislaturperiode aufbauen. Denn vor allem für die Wirtschaft werden sehr zeitnah Anschlüsse mit Bandbreiten, die Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s unterstützen. Um auch dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden wir eine Reihe von Maßnahmen realisieren, die Teil einer vorausschauenden Gesamtstrategie sind. Um einen noch kostengünstigeren Ausbau zu ermöglichen müssen beispielsweise alternative Verlegetechniken ermöglicht werden. Um auch Gebiete im ländlichen Raum flächendeckend zu versorgen, in denen sich der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen oftmals nicht lohnt, muss die öffentliche Förderung im Rahmen des Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau ausgebaut und die Förderung intensiviert werden. Die jährlichen Investitionen in die digitale Infrastruktur sollten sich daher in ihrer Höhe an den Bundesnettoinvestitionen orientieren. Dafür werden wir uns einsetzen.
Dabei sollte die Förderung auf Bildungs- und Forschungseinrichtungen und das Gesundheitswesen ausgeweitet werden. Glasfaseranschlüsse für kleinere und mittlere Unternehmen sollten zudem zukünftig nicht nur gefördert werden können, wenn sie ihren Sitz in Gewerbegebieten haben.
Ergänzend zu Breitbandanschlüssen via Glasfaser setzen wir auf die Mobilfunktechnologie 5G und somit auf eine Schlüsseltechnologie für die Entfaltung des digitalen Potenzials. Deshalb müssen schon 2018 weitere Frequenzen bereitgestellt werden. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland zugleich Leitmarkt und Leitanbieter für innovative 5G-Technologien ist. Um dies zu realisieren werden wir die Forschung und Entwicklung für 5G-Technologien weiter ausbauen. Diese und enge Kooperationen von Wissenschaft, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wirtschaft werden dafür sorgen, dass die Ergebnisse zeitnah in Anwendungsbereichen wie Industrie 4.0, Gesundheit und Mobilität nutzbar sein werden. Somit sind wir in der Lage internationale Standards und Normen mitzugestalten und unsere Produkte und Dienstleistungen weltweit anzubieten.
Gerade der Forschungsstandort Ulm wird davon in besonderer Weise profitieren. Denn an Nokias größtem deutschen Forschungsstandort mit seinen rund 733 Beschäftigten, treibt das Unternehmen die Entwicklung der nächsten Mobilfunk-Generation massiv voran. Das dabei gewonnene Know-how soll unter anderem verstärkt für das Thema autonomes Fahren genutzt werden.
Bereits 2018 wollen wir in diesem zukunftsträchtigen Bereich Frequenzen festlegen und bereitstellen. Die dabei generierten Erlöse werden wir für den Glasfaserausbau nutzen. Auch den flächendeckenden Anschluss der Mobilfunkmasten an das Glasfasernetz werden wir vorantreiben.
Deutschland als starker Wirtschaftsstandort darf sich Versorgungslücken und regelmäßige Verbindungsabbrüche bei Handytelefonaten, auch in den ländlichen Regionen nicht mehr leisten. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass sich betroffene Verbraucher künftig bei der Bundesnetzagentur bezüglich der Störung beschweren können. Diese sollte dann veröffentlichen, welcher Netzbetreiber den Netzausbau vor Ort zeitnah verbessert. Auch entlang von Autobahnen, und Straßen bis hin zu Kreisstraßen sowie Bahnstrecken soll der Mobilfunkempfang eine Selbstverständlichkeit sein.
Sie sehen: für die CDU ist die Digitalisierung und der Ausbau der Breitbandversorgung ein wichtiges Anliegen, da wir um die große Bedeutung für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands wissen. Daher hat die Bundeskanzlerin die Digitalisierung nun auch zur Chefsache erklärt. Konkret bedeutet dies, dass sie in der neuen Legislaturperiode im Bundeskanzleramt die Position eines „Staatsministers für Digitalpolitik“ schaffen möchte. Zur weiteren Optimierung der Koordination zwischen den beteiligten Ministerien wird zudem ein Kabinettsausschuss „Digitalpolitik“ eingerichtet. Auch wird die Bundeskanzlerin einen „Nationalen Digitalrat“ berufen, in dem die renommiertesten Experten weitere Lösungen und Maßnahmen für die Realisierung der Zukunftsaufgabe Digitalisierung erarbeiten.
Zum Thema Bildung:
Gute Bildung und Ausbildung liegen der CDU sehr am Herzen. Unabhängig vom Einkommen und Bildungsstand der Eltern sollen alle Kinder in Deutschland die beste Bildung und Ausbildung erhalten. Die Voraussetzung für ein erfülltes und erfolgreiches Berufsleben. Was letztlich der Wirtschaftskraft und dem Wohlstand unseres Landes zugutekommt. Gemäß dem Grundgesetz ist Bildung zwar Ländersache. Die Bundesländer müssen den Städten und Landkreisen das nötige Geld geben, um die Schulen in Stand zu halten. Dennoch gibt es in diesem wichtigen Bereich eine gesamtstaatliche Verantwortung, der wir uns stellen. Daher erhalten die Bundesländer von der Bundesregierung viel Geld. Über den „Kommunalinvestitions-Förderungsfonds“ werden vor allem ärmere Städte und Landkreise unterstützt. Die Summe dafür wurde gerade von 3,5 auf 7 Milliarden Euro jährlich verdoppelt. Für den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stehen 2017 rund 17,6 Milliarden Euro zur Verfügung. So viel hat noch nie eine Bundesregierung bereitgestellt. Seit 2005 hat sich die Summe mehr als verdoppelt. Auch in den kommenden Jahren will die CDU hier einen Schwerpunkt ihrer Politik setzen. So schaffen wir die Grundlagen für beste Ausbildung und sichere Arbeitsplätze.
Immer mehr junge Menschen haben eine höhere Bildung als ihre Eltern. Mehr als die Hälfte der 30- bis 65-Jährigen sind solche „Bildungsaufsteiger“. Nach der grundlegenden Reform des Meister-BAföG können davon jetzt so viele profitieren wie noch nie. Die CDU-geführte Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung, indem sie zusätzliche Anreize für berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte oder für den Schritt in die Selbstständigkeit, der wiederum mit der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen einhergeht, schafft. Insgesamt geht es uns jedoch darum sowohl die leistungsstärkeren als auch die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern.
Sowohl im Hinblick auf den Fachkräftemangel als auch zur Vermeidung von Altersarmut müssen wir die Potentiale der Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig erkennen, um ihnen entsprechend ihrer jeweiligen Stärken und Schwächen die bestmögliche schulische und berufliche Ausbildung zuteilwerden zu lassen. Hier setzt die Initiative Bildungsketten an. Ziel ist es, Jugendliche bereits in der Schulzeit individuell zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst direkt nach der Schule eine Ausbildungsstelle antreten können. Dafür werden die bereits bestehenden Förderpro-gramme und Instrumente besser aufeinander abgestimmt. In der Schule wird das Thema Berufs-orientierung nicht nur zur Sprache gebracht. Berufsleben wird auch praktisch erprobt. Die Kompetenzen der beteiligten Schulen, Länder, des Bund, der Arbeitsagenturen und der Kommunen werden gebündelt und für die Schülerinnen und Schüler passgenau ausgestaltet.
Ein weiterer Ansatz sind die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), die Ausbildungsinhalte übernehmen, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können. Auch diese werden vom BMBF gefördert. Durch die Verteilung der Kompetenzzentren auf das gesamte Bundesgebiet wird zudem den Anforderungen in der Fläche Rechnung getragen. Die ÜBS übernehmen Ausbildungsinhalte, die in KMU nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können. Damit können auch bislang noch nicht ausbildende KMU Ausbildungsplätze anbieten. Um eine moderne und zukunftsfähige Ausbildung zu gewährleisten, wird seitens des BMBF sichergestellt, dass die ÜBS auf dem aktuellen Stand der technologischen Entwicklung sind.
In der neuen Legislaturperiode werden wir zudem einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung im Grundschulalter schaffen. Dieser umfasst ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler, also insbesondere auch jene aus bildungsferneren Schichten.
Wie Sie sehen, hat die CDU in denen von Ihnen angesprochenen Bereichen in der aktuellen Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des jeweiligen Status quo ergriffen und klare Zielvorstellungen und Lösungsansätze erarbeitet, um die damit einhergehenden positiven Entwicklungen zu verstetigen und somit die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zu den komplexen Themenfeldern zumindest ansatzweise beantworten konnte.
Freundliche Grüße
Ronja Kemmer