Ronald Geiger
AfD
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Ronald Geiger von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Geiger,

im Vorfeld der Bundestagswahl bitte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Frage:

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, religiöse Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu beenden, das Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) so zu ändern, dass solche Ungerechtigkeiten abgebaut werden und der gleiche Diskriminierungsschutz auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst eröffnet wird?

2. Frage:

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, die im Grundgesetz verankerten Arbeitnehmerrechte auch in Einrichtungen der Diakonie und der Caritas wirksam werden zulassen und das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend zu ändern?

3. Frage:

Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte Vorrang vor religiösen Geboten haben (z.B. Beschneidung von Knaben)?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Michl

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Michl,

die Alternative für Deutschland tritt als junge Partei mit einem kompakten Wahlprogramm an.
Die von Ihnen gestellten Fragen haben wir innerparteilich noch nicht diskutiert. Eine seriöse Programmentwicklung braucht Zeit. Die Antwort ist meine persönliche Meinung, die ich auch in die Diskussion einbringen werde:

Zu Frage 1 und 2:
Ich stehe dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG) sehr kritisch gegenüber. Der Staat darf natürlich nicht diskriminieren, sei es durch Gesetze oder auch als Arbeitgeber.
Die Bevormundung Privater lehne ich jedoch ab. Die Gründung und Führung eines Unternehmens ist auch eine Entscheidung der eigenen Lebensführung. Wenn ein Christ nur Christen einstellen will, ein Jude nur Juden, ein Moslem nur Moslems, ein Schwuler nur Schwule oder eine Firma nur Männer oder nur Frauen als Mitarbeiter wünscht, sollten wir das respektieren. Vertragsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut.
Ich teile aber Ihre implizite Kritik, dass kirchliche oder kirchennahe Arbeitgeber Sonderrechte haben, die anderen versagt werden. Natürlich ist ein Pfarrer, der aus der Kirche austritt dann auch als Pfarrer nicht mehr akzeptabel.
Die derzeitige unterschiedliche Behandlung von z.B. Erziehern oder Pflegekräften bei kirchlichen/kirchennahen Arbeitgebern im Vergleich zu öffentlichen oder sonstigen privaten Arbeitgebern ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zu Frage 3:
Ich bin nicht gläubig und gehöre keiner Kirche an. Im Grundgesetz sind die Menschenrechte verankert. Was hier alles dazugehört ist und wo die Grenzen verlaufen ist auch Ergebnis gesellschaftlicher Debatten und der Rechtsprechnung.
Im Grundgesetz ist auch die Religionsfreiheit garantiert.
Wenn Sie die grausame Beschneidungspraxis bei jungen Mädchen angeführt hätten, wäre mein Votum klar gegen die Beschneidung.
Die Beschneidung bei Jungen ist damit sicher nicht vergleichbar. Ich kenne das Thema nur aus der Diskussion vor einigen Jahren, als ein Gericht die Beschneidung in Deutschland für unzulässig erklärte und u.a. die jüdische Gemeinde sehr heftig reagierte.
Auf Basis meines aktuellen Kenntnisstandes will ich kein abschließendes Votum abgeben. Als Abgeordneter würde ich mich vor einer Entscheidung sowohl über das Vorgehen bei der Beschneidung als auch die religiösen Gründe umfangreicher informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Geiger