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Romina Plonsker
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Frage von Christian S. •

Die damalige rot-grüne Landesregierung hat aufgrund der damaligen Haushaltslage für alle Beamtinnen und Beamten in NRW die 41-Stunden-Woche eingeführt. Wieso gilt diese "vorübergehende" Regelung noch?

Sehr geehrte Frau Plonsker, natürlich stehen Beamte in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Dieses Treueverhältnis gilt für beide Seiten. Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht, die u.a. eine angemessene Alimentation und Versorgung umfasst. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 04. Mai 2020 (2 BvL 6/17) den Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Leider ist bislang noch keine Regelung getroffen worden.

Ein Fachkräftemangel wirkt man mit der 41-Stundenwoche ebenfalls nicht entgegen. Viele, besonders junge Leute schreckt die 41 Stundenwoche ab. Der Trend geht eindeutig zu weniger Wochenstunden (Verhandlung DB und GDL zur 35-Stundenwoche bis 2029), dies steigert nebenbei sogar die Produktivität (vgl. BÖCKLER IMPULS 17/2007)

Dementsprechend wurde der Negativrekord von 26.000 unbesetzte Stellen (Stand 01.07.2023) erreicht

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