
(...) für mich ist die Tatsache, dass ein religiöses Oberhaupt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages sprechen durfte, ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität des Staates. Die einzig glaubwürdige Konsequenz meiner Auffassung konnte daher nur das Fernbleiben von der Veranstaltung sein. (...)