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Rolf Kramer
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Frage von Oliver S. •

Frage an Rolf Kramer von Oliver S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Kramer,

ich bin seit Januar im BFW Wesre Ems in einer Reha-Maßnahme. Diese Einrichtung ist eine Stiftung des Landes Niedersachsen.
Meine Frage: Da ja in öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot gilt möchte ich wissen, inwieweit gilt dieses Rauchverbot für eine Stiftung. Hintergrund ist der, das dort ohne Rücksichtnahme der Raucher geraucht wird, in allen TV Aufenthaltsräumen ebenfalls. Auf Fragen bezüglich der Rücksichtnahme auf Nichtraucher bekommt man hier die übelsten antworten. Gilt in dieser Stiftung auch das generelle Rauchverbot? Oder müssen wir Nichtraucher das einfach hinnehmen? Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar.
PS: ich war selber 20 Jahre lang Raucher aber solche Ignoranz seitens der Raucher finde ich unmöglich.

MfG
Stang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. März 2009. Hier ist meine Antwort:

Die Kompetenz der Gesetzgebung im Nichtraucherschutz liegt bei den einzelnen Bundesländern und nicht beim Deutschen Bundestag. Der Landtag in Hannover hat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2007 das "Niedersächsisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" beschlossen und somit eine gültige Regelung für das Land Niedersachsen erlassen. In dieser sind die Richtlinien des Rauchverbots sowie bestehende Ausnahmeregelungen genau definiert.

Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Kritik und Anmerkungen an die für Sie zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kramer