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Rolf Kramer
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Frage von Oliver S. •

Frage an Rolf Kramer von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kramer,

warum werden die Verantwortlichen der sogenannten " Finanzkrise" nicht öffentlich vor Gericht gestellt und abgeurteilt?
Diese angeblichen Manager haben die gesamte Welt in Unruhe versetzt, aber nein, da wird dann den Banken gerne nochmal ein Blankoscheck ausgestellt und der Bürger ist wieder einmal der Dumme und die Mächtigen lachen sich ins Fäustchen.
Auch das ganze Gerede unserer Politiker erinnmert wieder einaml an leere Worthülsen.
Was werden speziell Sie gegen diese Abzocker unternehmen?
MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. November 2008. Hier ist meine Antwort:

In Ihrer Frage erwecken Sie den Eindruck, als stelle die Bundesregierung den Banken 500 Mrd. Euro in Form eines "Blankoscheck" zur Verfügung. Das ist nicht richtig. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz soll keineswegs den Bankmanagern eine goldene Brücke gebaut werden, auch werden sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Richtig ist vielmehr, dass Bundestag und Bundesregierung mit dem Gesetz einen Fonds gegründet haben. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Banken im Notfall "unter die Arme" greifen zu können, um das Bankensystem vor dem Zusammenbruch bewahren zu können.
Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken übrigens eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Mrd. Euro.
Mit weiteren maximal 70 Mrd. Euro kann der Fonds bei Bedarf notleidenden Banken direkt helfen. Damit kann er insbesondere frisches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann.

Ich möchte deutlich hervorheben, dass es in der Zielsetzung dieses Maßnahmepakets nicht einzig und allein um die Rettung einzelner Banken geht, sondern darum, einen kompletten Zusammenbruch des gesamten Bankensektors zu verhindern. Ein solcher Zusammenbruch hätte nämlich auch die Realwirtschaft mit in den Abgrund gerissen! Die Folgen wären für jeden einzelnen Bürger dramatisch gewesen: Abbau von Arbeitsplätzen, Verlust von Ausbildungsplätzen, Verlust von Sparguthaben und privater Altersvorsorge, wirtschaftlicher Stillstand bzw. Rezession. Auch die Auswirkungen auf die Stabilität und Werthaltigkeit unserer Währung wären unkalkulierbar gewesen. Wer die Stützung des Bankensektors aus Prinzip ablehnt, sollte sich darüber Gedanken machen, warum sich alle im Bundestag vertretenen Parteien prinzipiell für ein Eingreifen des Staates aussprechen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das 500-Milliarden-Rettungspaket kein Blankoscheck für unverantwortliche Börsenzocker und Bankmanager darstellt. Vielmehr soll es den Handwerkern, den Selbständigen, den Mittelständlern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen und dafür sorgen, dass sie weiter Kredite erhalten, Spareinlagen sicher sind und die Wirtschaft weiter laufen kann.

Sie weisen ferner in Ihrer Frage zurecht darauf hin, dass im Zuge der Finanzkrise der Bevölkerung schlichtweg nicht mehr vermittelbar ist, wenn Entscheidungsträger in den Unternehmen nicht nur für ihre Fehlentscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern die Unternehmen mit Abfindungen in Millionenhöhe verlassen. In einer Rechtsverordnung legte das Kabinett daher fest, Managergehälter in notleidenden Banken bei Inanspruchnahme des Rettungsfonds generell auf maximal 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Zudem sollen Bonus-Zahlungen gestoppt und Dividendenausschüttungen für die Zeit der Sanierung an andere Anteilseigener als den Rettungsfonds ausgeschlossen werden.
Die SPD hat zudem im Abschlussbericht der Projektgruppe des SPD Parteivorstands "Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten" vom 27. Oktober 2008 die Forderung nach einer persönlichen Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte in ihrem Maßnahmenkatalog erhoben. Zwar ist diese Haftung bereits heute in § 93 und § 116 AktG strikt geregelt, doch wurden bisher nur selten Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Offenbar bedarf es hierfür vor allem eines grundlegenden Kulturwandels in den Unternehmensführungen. Insbesondere die Aufsichtsräte müssen künftig ihre Kontrollaufgaben im Sinne des Unternehmens als Ganzem und seiner Anteilseigner verantwortungsbewusster und mit größerem Nachdruck wahrnehmen und im Falle unzureichender Ergebnisse des Managements die gesetzlich möglichen Sanktionen auch durchsetzen.

Sie sehen, dass wir bereits heute die benötigten Regeln zur Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten vorliegen haben. Meines Erachtens mangelt es bisher nur an einer strikten Umsetzung an den Punkten, wo das Risiko der Eigentümer und Kunden mit den Gewinnmöglichkeiten der angestellten Manager negativ korrelieren. Ihren Vorschlag, die Verantwortlichen als "Abzocker" öffentlich vor Gerichte zu stellen und zu verurteilen, halte ich für nicht weiterführend.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kramer