Frage an Rolf Kramer von Hans-Joachim R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kramer,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll.
Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
Übrigens sind die Bundeswehrfeuerwehrleute überwiegend im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst eingruppiert und gehören somit ebenfalls wie viele Berufssoldaten nicht zu den besser Verdienern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Rauch
Sehr geehrter Herr Rauch,
auch wenn Sie nicht aus meinem Wahlkreis kommen, möchte ich kurz auf Ihre Frage eingehen.
Bei den Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz handelt es sich um die Übertragung der rentenrechtlichen Bestimmungen auf den Beamtenbereich und zwar um durchschnittlich zwei Jahre, analog zur Anhebung der Regelaltersgrenze für Beschäftigte im Tarifbereich von 65 auf 67 Jahre. Darüberhinaus gilt für den Bereich der Bundesfeuerwehrbeamten keine Schlechterstellung gegenüber den Soldaten im Vergleich zur heutigen Situation, da für alle Gruppen gleichmäßig die Anhebung erfolgt.
Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Beratung im Innenausschuss und ich weiß, dass dort Ihre Thematik auch diskutiert wird. Eine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten werde ich erst in Abwägung aller vorgebrachten Argumente treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
PS: Die für Sie zuständigen Wahlkreisabgeordneten sind Dr. Matthias Miersch und Dr. Maria Flachsbarth.