Frage an Rolf Kramer von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kramer,
danke für die Beantwortung meines Briefes. Doch möchte ich erneut für alle sichtbar die Frage stellen:
1. Wenn die Schienennetze zu 100 % in Bundesbesitz verbleiben, heißt das auch zu 100 % die Kosten für Instandhaltung zu übernehmen?
Also, Profite an die Aktionäre, Kosten an die dummen Bürger?
2. Beantworten Sie die
Frage nach Sterbegeld von Dr. Brigitte Hackmann viel zu lapidar.
Was sind Sie besonderes als Abgeordneter, das Ihre Verwandten Sterbegeld kassieren, aber der einfache Bürger wieder nichts bekommt?
Herr Kramer, Sie scheinen bei Ihren Antworten eher ein verkappter Kapitalist als ein Sozialdemokrat zu sein.
MfG
Sehr geehrter Herr Stang,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juni 2008. Hier ist meine Antwort:
1)Die Deutsche Bahn AG bleibt zu 100 Prozent im Besitz des Bundes. Die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung, sind somit weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Private Investoren werden weder an der DB AG noch an den Infrastrukturunternehmen beteiligt, womit Dritte keinen Einfluss auf die Strategie des Konzerns erhalten. Zusammengefasst bedeutet dieses, dass der Bund auch in Zukunft seiner im Grundgesetz festgelegten Infrastruktur- und Angebotsverantwortung vollständig nachkommen wird.
Der Beschluss des Bundestages ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 Prozent an einer Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind.
Meiner Meinung nach besteht somit ein guter Kompromiss, der den Einfluss von privaten Investoren, die zumeist geringe Interessen an der Aufrechterhaltung unrentabler Strecken in den vorwiegend ländlichen Räumen zeigen, auf das zuverlässige breite Angebot der Infrastruktur in der Fläche begrenzt. Zugleich werden durch die Einspeisung privaten Kapitals in die finanzielle Basis der DB AG und daraus resultierenden Stärkung der Investitionskraft zusätzliche Mittel freigesetzt, die gezielt in die Ertüchtigung des Schienennetzes, Intensivierung von Lärmschutzmaßnahmen und Sanierung von Bahnhöfen eingesetzt werden.
Ihre aufgestellte These von der Verteilung von Profiten an die Aktionäre, bei einer gleichzeitigen Belastung der Bürger durch die Kosten ist sehr vereinfacht dargestellt und aus den erläuterten Gründen auch nicht haltbar. Gerade die durch Stärkung des Eigenkapitals frei werdenden Mittel, die in die Lärmschutzsanierung investiert werden, kommen vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, deren Aktivitäten und Wohnumfeld heute stark durch die Lärmemissionen in direkter Nähe des Schienennetzes eingeschränkt sind.
2) Auch Ihre Aussage, dass die Verwandten von Abgeordneten im Gegensatz zur Bevölkerung "Sterbegeld" erhalten ist so nicht korrekt und verkürzt die Tatsachen. Wie ich in meiner Antwort an Frau Hackmann ausgeführt habe, stellt das Überbrückungsgeld für Abgeordnete keine privilegierte Leistung dar, sondern existiert in ähnlicher Form als Sterbebeihilfe in Tarifverträgen oder der gesetzlichen Rentenversicherung, um die Angehörigen finanziell bei der Umstellung auf die sich ergebende neue Lebenssituation zu unterstützen.
Das Überbrückungsgeld wird auch erst bei einer Mitgliedschaft der/des Abgeordneten von mehr als 8 Jahren oder mehr als zwei Wahlperioden wirksam.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen nochmals in Teilen meine Antwort an Frau Hackmann wiedergeben musste, aber sie enthält sehr detailliert die Fakten und Informationen zur Klarstellung des Anspruchs auf Überbrückungsgeldes, dass die Hinterbliebenen von Abgeordneten geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kramer